ALG I/II und freier Beruf - kennt sich jemand aus??

olenka

Familienmitglied
Hallo,
ich trage mich mit dem Gedanken als freiberufliche Übersetzerin tätig zu werden.
Da ich zur Zeit noch in einem Ausbildungsverhältnis stecke, möchte ich es als eine Nebentätigket (7 St/Woche) ausüben.
Was passiert aber wenn ich meine Ausbildung abschliesse und keinen Job in dieser Richtung finde - werde ich dann automatisch hauptberuflich eine Übersetzerin? Oder kann ich mich arbeitslos melden, wenn der Übersetzerjob keine tollen Einkünfte bringt??

Bitte um Tipps / Hinweise wegen der Freiberuflichkeit !!!!

olenka
 

UTE UE

Gehört zum Inventar
Hallo olenka,

Du kannst als Bezieherin von ALG I und II nebenberuflich Selbständig sein, wenn du 15 Wochenstunden nicht überschreitest. Du wirst auch nicht automatisch Hauptberuflich, wenn du es als Nebenberufliche Tätikeit angemeldet hast.
Wenn du noch weitere Fragen hast, versuche ich gerne zu antworten.
LG UTE
 
Oben