ALG 2 nach Krankengeld !

Glace

nächtliche Muse
Kennt sich da wer mit aus ?


Also meine Ma hat seit längerem wegen Rückenproblemem einen Krankenschein.
Genaugenommen ist sie seit ca. 1 1/2 Jahren deswegen nicht mehr fähig zu Arbeiten :-?


Jetzt hat meine Ma einen Brief von der KK bekommen das sie höchstens 78 Wochen Krankengeld bekommt und das im April keines mehr Gezahlt wird.
Sie soll zum Arbeitsamt gehen um ALG zu beantragen.

Soweit OK das Krankengeld is eh so mager das es nicht sehr viel weniger ist 50 Euro etwa im Monat.


Das größere Problem ist das meine Ma Angst hat sie muß aus ihrer Wohnung raus. Die ist 70 qm groß, Kostet aber enorm wenig, irgendwas mit 300 Euro im Monat ! Incl. Heizkosten.

Meine Ma Wohnt seit 30 Jahren da.
Klar das sie nicht da raus will, für sie wäre das echt der untergang :-(
Sie kann ja vor allem nix dafür das es so gekommen ist.
Arbeitslos ist sie ja nicht, irgen Job hat sie ja noch.
Auch wenn sie wohl nie wieder Arbeiten kann :-?


Weiß irgendjemand ob sie das recht hat nach so vielen Jahren in der Wohnung zu bleiben ??

Und zudem, wobei kann sie den Finanziell entlastet werden ?
Ein Sozialticket gibt es bei uns, das weiß ich. GEZ muß sie glaub ich nimmer Zahlen ??
Und gibts sonst noch was ??



Ich find´s einfach so Sche**e meine Ma hat immer gearbeitet um dann jetzt Krank so "stehen gelassen" zu werden :-?
Selbst mit Erwerbsunfähigkeit wird es ihr wohl nicht besser gehen den ihr Verdienst war nie so großartig riesig.

Achso wie Funzt das mit der Erwerbsunfähigkeit den eigendlich ??
Entscheidet das den auch as AA ??




LG Katja
 

Casi

Quak das Fröschlein
AW: ALG 2 nach Krankengeld !

Wenn sie ihren Job noch hat braucht sie garnicht zum AA gehen .. Sie wsürde weil sie in Arbeit ist NICHTS aber auch garnichts bekommen.. Sie hat aber die Möglichkeit Ergänzende Sozialleistungen zu beantragen.

Wohnungstechnisch nicht unter Druck setzen... Wenn die Wohnung wenig kostet ist es Entscheidungssache des SA ...

Wie sieht es eigentlich mit der Renten/Versorgungskasse aus? Zahlen die nicht in solchen Fällen? :???:

Erwerbsunfähigkeit wird vom Arzt beschweinigt, das AA prüft über den medizinischen Dienst den Grad und/oder die "Hilfebedürftigkeit". Erst danach entscheidet sich ob Hilfen zustehen oder nicht ... Alles ziemlich verwirrend oder?
 
Zuletzt bearbeitet:

Glace

nächtliche Muse
AW: ALG 2 nach Krankengeld !

Jaaa :umfall:
Ich les heut Abend nochmal in Ruhe, bin gerad auf dem Sprung.


LG Katja
 

Birgit.74

Sushifee
AW: ALG 2 nach Krankengeld !

Kennt sich da wer mit aus ?

:winke: Ich versuch mich mal...

Jetzt hat meine Ma einen Brief von der KK bekommen das sie höchstens 78 Wochen Krankengeld bekommt und das im April keines mehr Gezahlt wird.
Sie soll zum Arbeitsamt gehen um ALG zu beantragen.

Ich weiss jetzt nicht, wer die bei Euch zuständige Stelle für ALG II ist, bei uns ist es die ARGE (nicht zu verwechseln mit dem Arbeitsamt, dort erhält man ALG I).

Ja, sobald einen die Krankenkasse "aussteuert" bleibt leider nur ALG II, wenn man aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Deine Mutter muss in dem ALG II-Antrag genaueste Auskünfte über Vermögen machen.

Das größere Problem ist das meine Ma Angst hat sie muß aus ihrer Wohnung raus. Die ist 70 qm groß, Kostet aber enorm wenig, irgendwas mit 300 Euro im Monat ! Incl. Heizkosten.

Meine Ma Wohnt seit 30 Jahren da.
Klar das sie nicht da raus will, für sie wäre das echt der untergang :-(
Sie kann ja vor allem nix dafür das es so gekommen ist.
Arbeitslos ist sie ja nicht, irgen Job hat sie ja noch.
Auch wenn sie wohl nie wieder Arbeiten kann :-?


Weiß irgendjemand ob sie das recht hat nach so vielen Jahren in der Wohnung zu bleiben ??

Nein, leider gibt es kein "Recht" aufgrund der langen wohndauer dort :(

Es gibt Wohngeldtabellen, anhand derer die ARGE die Angemessenheit der Wohnung beurteilt. Das ist abhängig von dem Wohnort und dem Alter der Wohnung.

Zunächst muss die ARGE die tatsächlichen Unterkunftkosten für 6 Monate in die Berechnung nehmen. Wenn die Wohnung unangemessen ist, erhält Deine Mutter eine schriftliche Aufforderung die Kosten zu senken (z.B. durch Untervermietung, Umzug..) Ab dem 7. Monat werden dann nur noch angemessene Kosten berücksichtigt. D.h., wenn Deine Mutter dort auf jeden Fall wohnen bleiben möchte, müsste sie ggf. einen Teil selber tragen.
Also raus müssen muss sie nicht in jedem Fall, es ist halt die Frage wieviel sie ggf. selbst zahlen müsste (sich quasi von der Regelleistung zum Leben abzwacken müsste)

Und zudem, wobei kann sie den Finanziell entlastet werden ?
Ein Sozialticket gibt es bei uns, das weiß ich. GEZ muß sie glaub ich nimmer Zahlen ??
Und gibts sonst noch was ??

Bei der GEZ kann sie die Gebührenbefreiung beantragen. Bei der Telekom gab es auch mal einen Sozialtarif, aber da bin ich mir nicht sicher ob es den noch gibt.

Vielmehr gibt es meines Wissens nicht. Sie hätte noch die Möglichkeit bei so sozialen Einrichtungen (z.B. die Tafel) für wenig Geld einzukaufen und zu essen. Aber auch da bin ich mir nicht sicher ob es das überall gibt.




Achso wie Funzt das mit der Erwerbsunfähigkeit den eigendlich ??
Entscheidet das den auch as AA ??

Da sollte Deine Mutter mal mit der Krankenkasse und dem Rententräger drüber sprechen. Event. hat die Krankenkasse schon eine Überprüfung eingeleitet ?





LG Katja

Alles Gute für Deine Mutter :winke:
 

Glace

nächtliche Muse
AW: ALG 2 nach Krankengeld !

Dank dir.

Ja sie soll zur Arge, hab ich dann Falsch hier geschrieben.

Also gibt es kein Gesetz das sie ZWINGT raus zu ziehen solange sie zahlen kann ?
Im Grunde is die Miete für hier super billig.
Sie kennt den Vermieter ja Privat und es gab in den letzten weiß nicht 20 Jahren keine wirkliche erhöhung.
Das einzige is das sie halt von den qm zu groß is.
Ich glaub allein darf man 40 oder 45 und sie hat 70qm.

Auskünfte über Vermögen is gut, da gibts nix mehr sie mußte in der langen Zeit mit Krankengeld schon die Lebensversicherunen Kündigen weil´s nimmer für reichte :(
Da is nix mehr.


Bei der Telecom erkundige ich mal, ich hatte sowas auch mal gehört.
Und nach der Wohngeld tabelle Goggle ich mal ;-)

Dank dir :bussi:


LG Katja
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: ALG 2 nach Krankengeld !

Kinders,

hier läuft glaube ich einiges an Information durcheinander....

Wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert wird (also der Krankengeldanspruch zu Ende ist), aber weiter arbeitsunfähig ist, kann man trotz der Tatsache, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar nach einer Sonderregelung, die im §125 SGB III geregelt ist. Von dort wird dann über den Amtsarzt ein Arztgutachten veranlasst. Wenn sich dabei herausstellt, dass der Bewerber tatsächlich dauerhaft erwerbsunfähig ist, wird er aufgefordert, umgehend einen Rentenantrag zu stellen, falls dies nicht ohnehin schon geschehen ist. Bis dieser entschieden ist, kann Arbeitslosengeld bezogen werden (je nach Anspruchsdauer halt). Dass das Arbeitsverhältnis noch besteht, ist hierbei kein Hindernis.


Nur, wenn der Alg-Anspruch ausläuft, ohne dass der Rentenantrag beschieden ist, müsste man anderweitig Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Im vorliegenden Fall kann das nicht Alg 2 sein, da man hierfür mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten können muss, also zumindest eine teilweise Erwerbsfähigkeit vorliegen muss. Daher ginge es direkt in den Bereich SGB XII, also Sozialhilfe.


Bei Alg 1 interessiert die Höhe der Miete niemanden. Bei Alg 2 oder bei Sozialhilfe schon, aber aufgrund der wirklich extrem geringen Höhe wird wahrscheinlich auch niemand darauf kommen, Deine Mutter zu einem Umzug aufzufordern, da sie trotz der Wohnfläche wahrscheinlich immer noch innerhalb der Mietobergrenzen liegt.


Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren kann man beantragen, wenn man tatsächlich Alg 2 oder Sozialhilfe bezieht, Vorlage des Bewilligungsbescheides ist erforderlich. Von diesem Telekom-Tarif hab ich mal gehört, aber leider dazu keine konkreten Infos.


Katja, guck doch noch mal genau auf den Bescheid, den die Krankenkasse geschickt hat. Ich kann echt nicht glauben, dass die Deine Mutter zur ArGe schicken, m.E. wäre das falsch.....
 

Glace

nächtliche Muse
AW: ALG 2 nach Krankengeld !

Ich Frag sie nochmal danach.
Aber ich bin schonmal froh wenn sie da Wohnen bleiben kann ohne terz.


LG Katja
 
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