Ergebnis 1 bis 6 von 6
Diskutiere

Reparaturkosten Eigenheim, ist das absetzbar?

im Ratgeber Forum auf Schnullerfamilie - Das Elternforum mit Herz und Verstand; Hallo, vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen. Wir haben Anfang des Jahres das ...
  1. #1
    Familienmitglied
    Registriert seit
    26.02.2003
    Beiträge
    1.485

    Reparaturkosten Eigenheim, ist das absetzbar?

    Hallo,

    vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen. Wir haben Anfang des Jahres das Haus unserer Schwiemu überschrieben bekommen. Jetzt mußten wir schon eine neue Heizung im Keller einbauen lassen u. wir hatten einen Sturmschaden, wobei es hier im Wohnzimmer durchgeregnet hat u. unser Badezimmerdachfenster muß gleichzeitig erneuert werden, da es auch undicht ist. Da es zusammen doch ganz schön viele Kosten sind, würde mich interessieren, ob man das am Jahresende absetzen kann bei der Lohnsteuererklärung oder ob man da über einen bestimmten Betrag hinaus kommen muß.
    Liebe Grüße

    Andrea mit meinem Mädel (7) und meinem Knirps (4)

  2. #2
    Showtalent
    Registriert seit
    23.02.2003
    Beiträge
    10.601
    Hallo Andrea,

    ich möchte dir jetzt nichts falsches sagen, denn ich bin nun schon einige Jahre aus dem Beruf draussen. Aber ich denke nicht, daß diese Kosten absetzbar sind.

    Wende dich doch mal an Christian, aber ich glaube der ist gerade in Urlaub. Versuchs doch mal mit ner PN.

    Liebe Grüsse

    Silvia

  3. #3
    Familienmitglied
    Registriert seit
    29.04.2002
    Beiträge
    2.063
    Hallo Andrea,

    aufgrund des von Dir geschilderten Sachverhaltes ist das möglich, da es sich sich hierbei nicht nur um Modernisierungskosten handelt, sondern auch um Elementarschäden ( Sturm ). Hier kann ich nur einen Steuerberater oder Hilfeverein empfehlen, die wissen wie und wo sie es rausholen können. Es lohnt sich durchaus für ein paar Euro die Ihr dafür zahlt.

    Lass Dich aber noch unbedingt von Deiner Bank beraten. Es gibt für solche Fälle noch Zuschüsse vom Staat inform von supergünstigen Darlehen über die sog. KFW ( Kredit für Wiederaufbau ). Also holt Euch noch was Euch zusteht, vielleicht ist es damit im nächsten Jahr schon vorbei.

    LIGrü von
    Claudia
    LiGrü von
    Claudia
    mit Alexander *2001


    Am Abend ist man klug, für den vergangenen Tag. Doch niemals klug genug, für den der kommen mag.

  4. #4
    Petra Altmannshofer
    Gast
    Hallo Andrea,

    solche Auskünfte kriegst Du kostenlos und zuverlässig beim Finanzamt. Meines Wissens sind solche Ausgaben nicht mehr steuerlich absetzbar, das war früher mal so (etwa als Deine SchwiMa gebaut hat).

    KfW-Kredite und -zuschüsse kriegt man leider nur, wenn man den Antrag vor der Baumaßnahme einreicht - da seid ihr wohl zu spät dran.

    Gruss
    Petra

  5. #5
    Familienmitglied
    Registriert seit
    29.04.2002
    Beiträge
    2.063
    Hallo Andrea,

    im Bezug auf KFW würde ich mich dennoch noch mal ausführlich erkundigen.

    Elementarschäden können in der EK-Steuer geltend gemacht werden. Es gab in der Vergangenheit bei Günter Jauch dazu ein Thema indenen Sturm und Flutopfer darauf aufmerksam gemacht haben.

    Viel Erfolg wünscht Dir
    Claudia
    LiGrü von
    Claudia
    mit Alexander *2001


    Am Abend ist man klug, für den vergangenen Tag. Doch niemals klug genug, für den der kommen mag.

  6. #6
    Christian
    Gast
    Hy,

    ich hatte ja schon per PN geantwortet, jetzt auch hier noch mal:

    Reparaturkosten am Haus können nur dann bei der ESt.-Erklärung abgesetzt werden, wenn man Einnahmen im Zusammenhang mit einem Haus hat. Also wenn das Haus vermietet wäre oder man einen Gewerbebetrieb darin betreibt zum Beispiel.

    @Petra: Das hing früher mal mit der staatlichen Förderung fürs Bauen zusammen. Demnach durfte man das Haus und die Kosten dafür abschreiben, musste sich aber im Gegenzug eine (geringe) Mieteinnahme für Eigennutzung anrechnen lassen.

    @claudi: Du sprichst wohl vom Abzug der Elementarschäden als Außergewöhnliche Belastung. Dem ist grundsätzlich wirklich so, aber nicht bei Schäden, die man hätte leicht versichern können. Dazu gabs am 20.08. 2002 von FinMin Niedersachsen eine Verwaltungsanweisung:
    Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an einer selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung sowie für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung können nach R 187 Nr. 7 EStG nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abgezogen werden, wenn der Stpfl. zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen oder eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat
    Und eine Sturmversicherung gehört nun mal zu den üblichen und leicht zugänglichen Versicherungen. Bei Jauch gings wohl speziell um Fultopfer, da Flutschäden gemeinhin von keiner Versicherung gedeckt werden und die Opfer somit zwangsläufig auf ihren Kosten sitzen bleiben müssen.

    Außerdem, auch wenn die Kosten absetzbar wären, sie müssten um den von einer Versicherung erstatteten Betrages vermindert werden.

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

Ähnliche Themen

  1. Betreuungskosten absetzbar?
    Von Ignatia im Forum Ratgeber
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 28.11.2007, 08:53
  2. Eigenheim
    Von nine im Forum Ratgeber
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.10.2006, 17:02
  3. Steuerlich absetzbar
    Von Rasselbande im Forum Ratgeber
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 04.08.2006, 23:05
  4. Kinderbetreuung absetzbar? Rat gesucht!
    Von Jano im Forum Ratgeber
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 18.05.2006, 09:13

Visitors found this page by searching for:

heizungsanlage im selbstgenutzten eigenheimabsetzbar

absetzbare kosten bei elementarschaden

habe 2012 im eigen heim eine heizung einbauen lassen wie kann ich die heizung abzetzen beim finazamt

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •