Frage zu Scheidung und erneuter Schwangeschaft

Rona Roya

Gehört zum Inventar
Huhu,

ich frage mal hier für eine liebe Freundin von mir.

Sie hat sich im Frühjahr 2007 von ihrem Mann getrennt, mit ihren Kindern eine Wohnung bezogen und einen neuen Lebensgefährten kennengelernt.

Die Scheidung wird frühestens im Sommer 2008 möglich sein wegen dem Trennungsjahr- nun ist sie überraschend schwanger geworden von ihrem Lebensgefährten und möchte gerne wissen, wie es nun rechtlich aussieht?

Spielt es irgendeine Rolle, ob ihr Baby vor oder nach der Scheidung geboren wird? Muss sie irgendwas beachten?

Ich möchte Ihr sehr gerne helfen und wäre für Antworten dankbar- ev. auch für Erfahrungsberichte...?!

Lieben Dank im Voraus
 

Viper

Gehört zum Inventar
AW: Frage zu Scheidung und erneuter Schwangeschaft

Ich bin mir nicht sicher, aber ist es nicht so, dass Kinder die während der Ehe geboren werden automatisch die Kinder des Ehemannes sind?

:winke:
 

Viper

Gehört zum Inventar
AW: Frage zu Scheidung und erneuter Schwangeschaft

Ich nochmal. Ich glaube aber der "echte" Kindsvater kann vor der Geburt auch schon die Vaterschaft anerkennen.

:winke:
 

Finele

Fitznase
AW: Frage zu Scheidung und erneuter Schwangeschaft

aber der "echte" Kindsvater kann vor der Geburt auch schon die Vaterschaft anerkennen.

So ist es :jaja: - beim Jugendamt Termin ausmachen und am besten zu zweit hingehen und der leibliche Kindsvater erkennt im Vorab die Vaterschaft an. sonst ist automatisch der Ehemann rechtlicher Kindsvater.

:winke:
 

Nessie

Gehört zum Inventar
AW: Frage zu Scheidung und erneuter Schwangeschaft

Meines Erachtens ist eine Schwangerschaft durch einen neuen Partner Grund die Scheidung zu beschleunigen bzw. das Trennungsjahr zu verkürzen.

100%ig sicher bin ich mir nicht, aber ich glaub es mal gelesen zu haben.

Hab nochmal gegooglet

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Vorausgesetzt wird in der Regel eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr. Je länger das Paar getrennt lebt, umso wahrscheinlicher gilt die Ehe vor Gericht als gescheitert.

Eine Ehe kann ausnahmsweise bereits vor Ablauf eines Jahres geschieden werden, wenn es dem anderen nicht mehr zugemutet werden kann verheiratet zu bleiben (Härtefall). Die Gründe für einen Härtefall können dabei ausnahmslos nur in der Person des anderen Ehegatten liegen. Wann das genau zutrifft, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Allgemein kann unter Umständen ein Härtefall vorliegen, wenn

* ein Ehepartner in der Ehe misshandelt wurde,
* der andere Ehepartner Alkoholiker ist,
* die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist, oder
* ein Ehepartner vom anderen sexuell erniedrigt wird.


:winke:
 
Zuletzt bearbeitet:

Volleybap

Herzkönig
AW: Frage zu Scheidung und erneuter Schwangeschaft

Neben allem, was oben steht, gilt: In der Ehe ist der Ehemann grundsätzlich erst einmal als Vater eingetragen. Er kann gegen diese Vaterschaftzueignung aber Einspruch einlegen. Was er übrigens, so kann man das ihm freundlich nahebringen, auch tun sollte, weil er sonst unterhaltspflichtig ist. Er muss aber den Beweis antreten und da auf Mutter und Kind Rückgriff nehmen. Stichwort Vaterschaftstest. ... Eine schriftliche Erklärung aller Beteiligter ist rechtlich schwierig. Ob die ohne Untersuchung anerkannt wird, ist immer so ein Ding. Vor allem, weil es rechtlich um die Rechte des Kindes geht, dessen Unterhalt usw. Funktionieren kann das übrigens nur, wenn alle drei gut zusammenspielen. Denn natürlich kann eine Scheidung vorgezogen werden. Aber bei den derzeitigen "Laufzeiten" vor Gericht sind derzeit weniger als neun Monate schon schwierig. Vor allem, weil Kinder dran beteiligt sind und der Versorgungsausgleich... Deine Freundin muss sich eine gute Strategie ausdenken, wie sie allen Beteiligten gerecht wird. Denn wenn nur einer anfängt zu maulen, mauern oder zu verzögern, wird es noch komplizierter.
 

Taliana

Miss Rehauge
AW: Frage zu Scheidung und erneuter Schwangeschaft

Hallo

Der neue Partner sollte auf jeden Fall schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen und der zukünftige Ex-Mann sollte Einspruch einlegen.

Helfen kann da auch das Jugendamt.

Lieben Gruß

Sandra
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
AW: Frage zu Scheidung und erneuter Schwangeschaft

wir hatten den Fall.. Ich lebte in Scheidung und war schwanger von meinem damaligen Freund. Mein Freund unterschrieb noch während meiner Schwangerschaft beim Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung, doch diese wird erst mit der Scheidung rechtskräftig. Vivi wurde geboren und galt als Kind meines Noch-Mannes, er wurde auch in der Geburtsurkunde eingetragen und wäre Unterhaltspflichtig gewesen! Doch vier Monate später war die Scheidung durch und ich konnte den richtigen Vater in die Geburtsurkunde eintragen lassen.

Ich habe damals für ein paar Monate (die zwischen Vivis Geburt und der Scheidung) auf Unterhalt verzichtet, damit mein (Ex-)Mann nicht zahlen muss. Das kann man wohl nur vermeiden, wenn dein Exmann Widerspruch bezüglich der Vaterschaft einlegt.

Ansonsten würde ich auch versuchen die Scheidung zu beschleunigen und vor allem beantragen, dass das Urteil dann sofort rechtskräftig wird (und nicht wie üblich nach 6 Wochen).

Liebe Grüsse,

Stephanie
 
Oben