Ergebnis 1 bis 5 von 5
Diskutiere

arbeitsrechtliche Frage

im Kaffeeklatsch Forum auf Schnullerfamilie - Das Elternforum mit Herz und Verstand; Also ... ich hab ja bei Ole auch drei Jahre Elternzeit genommen, d.h. die endet ...
  1. #1
    Frühaufsteher Avatar von Christina mit Jan und Ole
    Registriert seit
    11.10.2002
    Beiträge
    15.730

    arbeitsrechtliche Frage

    Also ... ich hab ja bei Ole auch drei Jahre Elternzeit genommen, d.h. die endet im Oktober nächsten Jahres, so lange muss mir meine Chefin doch meinen Platz freihalten oder? Ich hatte bei meiner Chefin einen Vertrag über eine 21,5 Stunden- Woche. Ich würd jetzt halt gern schon jetzt wieder anfangen zu arbeiten (könnte sogar 25 Stunden - ist aber egal, ich nehm auch wieder die 21,5 Stunden). Meine Frage ist einfach, kann sie mich jetzt schon wieder einstellen oder muss ich bis nächstes Jahr Oktober warten? Dazu kommt noch dass sie erst vor kurzem eine Aushilfe eingestellt haben ... ohne mich mal zu fragen ob ich Interesse hätte *grummel*
    Und wenn sie mich jetzt nicht nehmen weil ich eben die drei Jahre genommen habe ... nach der Elternzeit müssen sie mich doch wieder nehmen oder kann sie mir dann kündigen? Krieg ich dann Geld vom AA? Kann ich einfach so mich jetzt woanders bewerben oder brauch ich da ihre Zustimmung?

    Wir brauchen ganz dringend Kohle, auch weil ich ab Oktober diesen Jahres ja kein Erziehungsgeld mehr kriege und 300 Euro weniger ... ich will gar nicht dran denken.
    Christina (*24.12.1975), Sven (*06.11.1973), JAN Hendrik (*08.12.2001) und Sven OLE (*17.10.03)





  2. #2
    Familienmitglied Avatar von Nechbet
    Registriert seit
    13.03.2004
    Ort
    zu Hause
    Beiträge
    8.366
    Hallo Christina,

    also Deine Cheffin muß Deinen Platz nicht freihalten, das ist ja praktisch garnicht machbar. Sie ist verpflichtet Dir nach der Elternzeit einen adäquaten Arbeitsplatz zu geben, aber einen Anspruch auf Deinen hast Du nicht. Natürlich kannst Du auch während der Elternzeit wieder arbeiten. Bis zu 30 Stunden sind Elternzeitunschädlich. Ich rate eigentlich immer zu einem Gespräch, das vermeidet Missverständnisse.
    Zu Deiner Frage wegen der Kündigung. Ja, sie kann Dich kündigen. Und zwar am ersten theoretischen Arbeitstag kann sie Dir fristgerecht die Kündigung aussprechen.
    Wenn Du noch Fragen hast, helf ich Dir gern, auch per PN.

    LG







  3. #3
    glücklich :-) Avatar von Claudia
    Registriert seit
    24.04.2003
    Ort
    zu Hause....
    Beiträge
    17.725
    Aber ich glaube nciht, dass sie sie kündigen kann, wenn sie während der ELternzeit bis 30 Wochenstunden wieder arbeitet. DAs geht doch erst nach der Elternzeit, oder? Klärendes Gespräch ist immer gut und räumt so manches Mißverständnis aus dem Weg.


    Claudia
    Claudia *irgendwann
    Tiger *Februar 2003
    Kobold *März 2007


    „Vertrauen ist eine Oase im Herzen,
    die von der Karawane des Denkens nie erreicht wird!“ Ephraim Kishon


    Janna

  4. #4
    Familienmitglied Avatar von Nechbet
    Registriert seit
    13.03.2004
    Ort
    zu Hause
    Beiträge
    8.366
    @Claudia so war das mit der Kündigung auch gemeint, hab mich da mißverständlich ausgedrückt.

    Lg







  5. #5
    DieHinis
    Gast
    Hallo,

    so wie die anderen schon beschrieben kenne ich es auch. So stehst es auch in vielen Broschüren die ich damals zugeschickt bekommen habe.
    Deine Arbeitgeberin muss dich jedoch erst wieder nehmen wenn die 3 Jahre vorbei sind. Das problem hatte ich nämlich. Ich wollte wieder früher in meine alte Firma und da es der Firma sehr schlecht geht und keine Arbeit da war hatte er nicht zugestimmt. Aber ich konnte ohne probleme wo anders arbeiten. Aber eben nicht mehr wie 30std.
    Ansonsten nochmal allles das was schon geschrieben wurde.
    Hoffe du kannst in einem guten Gespräch alles klären.

Ähnliche Themen

  1. Arbeitsrechtliche Frage ....
    Von Christina mit Jan und Ole im Forum Kaffeeklatsch
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 29.09.2011, 21:53
  2. Frage...
    Von Anouschka im Forum Kaffeeklatsch
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 29.09.2011, 10:31
  3. Mal ne Frage
    Von Melanie im Forum Kaffeeklatsch
    Antworten: 37
    Letzter Beitrag: 22.04.2008, 21:47
  4. hab mal ne frage...
    Von berlinmom23 im Forum Kaffeeklatsch
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 26.11.2006, 16:22

Visitors found this page by searching for:

elternzeitunschädlich

elternzeitunschädliche tätigkeit

elternzeitunschädlich arbeiten

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •