erneutes Elterngeld

Sunny

Dauerschnullerer
Hallo,

wie wird eigentlich das EG berechnet wenn man während der Elternzeit erneut ein Kind bekommt?

Bekommt man dasselbe EG wie beim 1. Kind oder nur 65% davon oder doch nur den Mindestsatz von 300€?

Habe zwar schon gegoogelt aber nichts wirklich genaues gefunden. Vielleicht hat hier ja jemand die Erfahrung gemacht und mag sie mit mir teilen?

Danke euch
 

Mamazicke

Marmeladenzicklein
AW: erneutes Elterngeld

Wenn du während des Elterngeldbezuges schwanger wirst und auch entbindest, dann wird die BErechnungsgrundlage vom ersten Kind genommen und zusätzlich kommt der Geschwisterbonus noch obendrauf ... Im Endeffekt bekommst du mehr Elterngeld ;-)
 

Kasparin

Gehört zum Inventar
AW: erneutes Elterngeld

Nicht unbedingt Martina!

Die Monate der Schwangerschaft in denen noch Elterngeld für das erste Kind bezogen wurden werden mit dem alten Gehalt berechnet. Alle Monate außerhalb dieser Zeit wären aber eine Nullnummer, wenn man zwischendurch nicht arbeiten war. Und dann kommt es noch darauf an, wieviel man vorher verdient hat und wieviele Monate sich da überschneiden.

Bei mir war es nicht mehr, ich habe nur den Mindestsatz und den Geschwisterbonaus bekommen. Berechnungszeitraum für das neue Elterngeld und Bezugszeitraum für das alte Elterngeld haben sich bei mir ca. 5 Monate überschnitten, zwischen den Schwangerschaften habe ich aber nicht gearbeitet und somit wurden nur die fünf Überschneidungsmonate angerechnet und 5/12 ergaben weniger als 300€.
 

Mamazicke

Marmeladenzicklein
AW: erneutes Elterngeld

Ja das hab ich ja oben geschrieben. Wenn die Schwangerschaft und Geburt in dem Elterngeldbezug war, dann wirds mehr Geld. ;-)
 

Annemie

Living for LilliFee
AW: erneutes Elterngeld

Hallo,

ich hatte das ja auch, das mein EG sich bis auf 2 Monate in der Elternzeit von Sarah lag ich habe allerdings auf 400 Euro schon wieder gearbeitet so das ich dann am Ende 40 Euro weniger bei Lukas hatte als bei Sarah.

LG
Eva

Es wurden dann 10 Monate nach dem Gehalt von vor Sarah berechnet und 2 Monate "nur" 400 Euro
 

Kasparin

Gehört zum Inventar
AW: erneutes Elterngeld

Martina, das mit dem Entbinden habe ich überlesen :zwinker:

Aber der Bezugszeitraum ist immer nur ein Jahr, auch wenn man sich das Geld auf zwei Jahre auszahlen lässt! Das zweite Jahr ist ein reiner Auszahlungszeitraum und für das neue Elterngeld würden die Monate mit 0€ Verdienst angerechnet.

Man darf ja z.B. auch im zweiten Jahr wieder dazuverdienen ohne das es ans Elterngeld angerechnet wird.
 
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