Rechnung Frage: Steuerberater vor :-)

teriessa

Gehört zum Inventar
Hallo zusammen,

eine Mitarbeiterin hat für uns bei Amazon etwas bestellt und
auch bezahlt. Jetzt ist die Rechnung aber nicht lautend auf
unseren Firmennamen. Geht das durch, wenn ich eine Notiz
an die Rechnung hefte oder muss die REchnung umgeschrieben
werden? Und was muss auf der Notiz stehen? ausgelegt von Frau sowieso?

:winke:
lg
sabine
 

sonnenblume

Schlumpfine
AW: Rechnung Frage: Steuerberater vor :)

Das hängt von der Höhe des Rechnungsbetrag ab. Rechnungen bis 150 Euro netto müssen nicht zwingend auf die Firma ausgestellt sein (Kleinbetragsrechnungen z. Bsp. Tankrechnungen), ab einem Rechnungsbetrag über 150 Euro netto müssen die Rechnungen auf die Firma ausgestellt sein.
 

Su

Das Luder
AW: Rechnung Frage: Steuerberater vor :)

Im deutschen Steuerrecht würde ich es so sehen:

- als Betriebsausgabe für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer kein Problem
- Vorsteuerabzug nicht möglich (Umsatzsteuerrecht)

In Österreich habe ich keine Ahnung :)

Lg
Su
 

Nemo

nah am See
AW: Rechnung Frage: Steuerberater vor :)

Su, die Österreicher haben doch unser Steuerrecht "geklaut" dann wird es dort ähnlich sein ....

LG
Sandra
 

sonnenblume

Schlumpfine
AW: Rechnung Frage: Steuerberater vor :)

Teriessa, schau mal *hier*, vielleicht hilft dir diese Seite weiter (von einem Steuerberater-Unternehmen aus Wien).
 

Riccarda

hat ihre eigenen Regeln und Gesetze
AW: Rechnung Frage: Steuerberater vor :)

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir kein Steuerrecht klauen - wir sind selbst so wahnsinnig...

"Wir" kleben sehr ungerührt ein Etikett mit dem richtgen Firmenwortlaut drüber - sofern die Summe 70,-- nicht übersteigt. Sofern es Fachliteratur ist, ist es recht klar und einfach.

lg
riccarda
 

sonnenblume

Schlumpfine
AW: Rechnung Frage: Steuerberater vor :)

"Wir" kleben sehr ungerührt ein Etikett mit dem richtgen Firmenwortlaut drüber - sofern die Summe 70,-- nicht übersteigt. Sofern es Fachliteratur ist, ist es recht klar und einfach.

;) ... eine sehr elegante Lösung.

...das ginge aber in D nicht. In Deutschland könnte man bei eigenmächtiger Änderung einer Eingangsrechnung wg. Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung belangt werden :umfall:.
 

Riccarda

hat ihre eigenen Regeln und Gesetze
AW: Rechnung Frage: Steuerberater vor :)

sag ich ja: wir österreicher haben unsere eigenen gesetze und regeln ;-)

lg
riccarda
 
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