Tatbestand Fahrerflucht

Tulpinchen

goes Hollywood
Ich find mich hier noch nicht zurecht, drum schreib ich's in den Kaffeeklatsch...Asche über mein Haupt.


Meine Mutter kann gut einparken, wirklich; sie braucht nur ihre Zeit.

Neulich hat sie mit viel Hin- und Herrangieren gut 5 Minuten an einer Parklücke rumgekurbelt. Im parkenden Auto vor ihr saß ein Mann auf dem Fahrersitz und hinten ein kleines Kind.

Noch während des Einparkens wurde ein Stück weiter ein anderer, größerer Parkplatz frei, den sie dann doch lieber genommen hat. Beim Rausfahren aus der Parklücke, die sie probiert hatte, fiel ihr noch auf, dass der kleine Junge sie groß angeguckt hat und sie noch belustigt bei sich dachte, dass es jetzt schon kleinen Kindern auffällt, wie lange sie manchmal zum Einparken braucht.

Auf dem neuen Parkplatz blieb sie dann sicher noch 5 Minuten im Auto sitzen (sie schreibt immer ein Fahrtenbuch, sortiert ihren Kram, was sie erledigen muss etc.) und ist dann in ein Kaufhaus gegangen.

Nach einiger Zeit kam eine Durchsage mit ihrem Kfz-Kennzeichen; sie möge bitte zum Fahrzeug kommen. Draußen wartete die Polizei: Sie hätte beim Parken ein Fahrzeug beschädigt und Fahrerflucht begangen. Tatsächlich war an ihrem Auto eine kleine Schramme. Zum Vergleich wollte sie die alte Parksituation mit dem Fahrer, der die Polizei gerufen hat, wieder herstellen, aber den hatte die Polizei schon weggeschickt. Sie hätten ja ausreichend Fotos gemacht.

Meine Ma schwört Stein und Bein, dass sie nicht gemerkt hat, den anderen Wagen touchiert zu haben und macht sich jetzt natürlich in die Hose, weil der Typ sie wegen Fahrerflucht anzeigen wird. Bis jetzt ist noch keine Anzeige gekommen. Auf dem Aufnahmewisch von der Polizei ist nur „Straftat“ angekreuzt und im Fahrerfeld „flüchtig“ vermerkt; nur das Feld „Halter“ ist mit ihren persönlichen Daten gefüllt.

Ich kenne meine Ma gut genug, um sicher zu sein, dass sie nicht weggefahren wäre sondern den Typen angesprochen hätte, wenn sie gemerkt hätte, dass sie sein Fahrzeug geschrammt hat. Gilt das denn wirklich als Fahrerflucht, wenn der Typ doch im Auto saß, sein Kind meine Ma wohl nicht ohne Grund groß angeguckt hat, er ihr Kennzeichen wusste, der Polizei nennen konnte, in welches Geschäft sie gegangen ist und er ohne Ende Zeit gehabt hätte, meine Ma selbst anzusprechen bzw. in ihrem Beisein die Polizei zu rufen?

Kennt sich jemand damit aus?

Danke!
:winke:
 

Jesse

sprachlos im Spreewald
AW: Tatbestand Fahrerflucht

MMmmmh, schwierige Situation.
Mein Opa hat mal unseren Wagen -seitlich neben seiner Einfahrt stehend-
ganz stark beschädigt.
Als wir rauskamen war unser Auto derbe beschädigt und mein Opa nicht da.
Als er wiederkam haben wir ihn angesprochen.
Er hat Stein und Bein geschworen, dass ers nicht germerkt hat.
Ich glaube ihm da absolut.
Ich will damit sagen, dass selbst große Schäden manchmal nicht bemerkt werden
 

Krabbelkaefer

Hier riechts nach Abenteuer
AW: Tatbestand Fahrerflucht

Mhmm, komisch. Er hätte deine Mutter ja wirklich ansprechen können ....

Ansonsten weiss ich leider keine Hilfe :/
 

Onni

Sprücheklopfer
AW: Tatbestand Fahrerflucht

Aaaalso.....wenn auf der Unfallmitteilung Anzeige und Flucht angekreuzt bzw, vermerkt ist, bedeutet das, daß die Anzeige geschrieben wird und du/Ihr in ein paar Tagen/Wochen Post vom Verkehrskommissariat bekommt.
Das hier der Vorwurf der Fahrerflucht zumindest im Raum steht ist ja verständlich (Schramme am Auto usw.) ...auch wenn deine Mama es absolut nicht gemerkt hat kann es ihr ja trotzdem passiert sein. Gerade bei älteren Leuten haben wir das sehr oft (nicht böse sein :) )
Es wird so laufen, dass beide ihre Aussagen machen müssen und die Schäden werden verglichen. Fotos wurden gemacht und die Schäden wurden mit Sicherheit vor Ort vermessen.Ich würde sagen: Abwarten und Tee trinken und nicht verrückt machen!!

Lg
 

Tulpinchen

goes Hollywood
AW: Tatbestand Fahrerflucht

...und der Geschädigte darf in aller Ruhe aus seinem Auto raus zugucken und sich erst mucken, wenn der Verursacher nichts ahnend den Schauplatz verlassen hat?

Meine Ma stellt außer Frage, dass sie die Schramme verursacht hat. Nur mit der Fahrerflucht kann sie sich halt nicht anfreunden.

:winke:
 

Onni

Sprücheklopfer
AW: Tatbestand Fahrerflucht

...und der Geschädigte darf in aller Ruhe aus seinem Auto raus zugucken und sich erst mucken, wenn der Verursacher nichts ahnend den Schauplatz verlassen hat?

Meine Ma stellt außer Frage, dass sie die Schramme verursacht hat. Nur mit der Fahrerflucht kann sie sich halt nicht anfreunden.

:winke:

Hä? Also hat sie das jetzt doch mitbekommen oder wie? Oder meint sie, es KÖNNTE sein?
 

Corinna

Forenomi
AW: Tatbestand Fahrerflucht

Hä? Also hat sie das jetzt doch mitbekommen oder wie? Oder meint sie, es KÖNNTE sein?

Nein, der Fahrer des geschaedigten Autos sass in seinem eigenen Wagen und hat alles "in Seelenruhe" mit angeschaut!

Katja, ich habe nicht die geringste Ahnung, aber ich denke, es muesste doch moeglich sein, gegen den Vorwurf der Fahrerflucht einen Einspruch/Widerspruch einzulegen, oder nicht? :???:

Ich druecke deiner Mutter alle Daumen, dass alles wieder gut wird!

:bussi:
 
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