Erziehungsjahr-Erziehungsgeld-CH-Arbeitgeber

Brini

ohne Ende verliebt
:winke: zusammen,

ich frage jetzt mal hier, obwohl ich auch weiss, wo ich mich sonst hinwenden kann.

Ich arbeite in der Schweiz, bin unbefristet angestellt und werde ab Geburt 14 Wochen Mutterschaftsurlaub (bezahlt) haben.

Danach arbeite ich weiter oder, nach absprache wenn ich zu Hause bleiben möchte, gilt dies als beidseits akzeptierte Kündigung.

So sieht es aus.

Nun haben wir hier, wie so oft leider, sehr spezielle Ideen und leider auch Situationen.

Gewünscht von uns würde:

Baby kommt auf die Welt, Brini macht 14 Wochen Mutterschaftsurlaub (heisst von 12 Monaten sind noch 8.5 Monate zu haben), geht für zwei Monate arbeiten (dann habe ich mein 10 Jähriges Jubiläum= Bargeld, plus bekomme noch mein 13 Monatsgehalt) und gehe dann in Erziehungsurlaub.

Die zwei oder drei Monate in denen ich arbeite, könnte Stephan Erziehungsurlaub nehmen. Allerdings ist STephan in einer Ausbildung!!! Dazu bekommt er übergangsgebürnisse von der Bundeswehr. Diese hat ihre Finger also auch noch im Spiel...

Wie ich gelesen habe, haben auch Auszubildende ein Recht auf Erziehungsurlaub, da er aber nächstes Jahr seine Prüfung machen muss, denke ich wäre es am besten wenn er wenigstens die Schule besuchen würde. Ich lege halt meine Freitage so dass es möglichst passt.

Wenn ich aus dem Job raus bin, nehme ich die letzten 8.5 Monate (oder 7.5, was halt noch übrig ist) und suche mir dann einen Job.

Geht das so auf? Was bedeutet: vorrangig ist das Beschäftigungsland zuständig für Erziehungsgeld? Heisst das, weil die Schweiz sowas nicht bezahlt (ausser die Lohnfortzahlung 14 Wochen ab Geburt) dass dann Deutschland bezahlt?

Etwas wirr, bei Fragen fragt nochmals nach.

Hoffe sehr, dass mir jemand etwas dazu sagen kann :rolleyes:

Liebe Grüsse Sabrina
 
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Enie

AW: Erziehungsjahr-Erziehungsgeld-CH-Arbeitgeber

Soweit ich weiß, ist es für das Elterngeld egal, ob Du in Elternzeit bist oder gekündigt hast. Und ich meine auch, auf dem Bogen kann man Arbeitgeber im Ausland ankreuzen und benennen.

Fordere Dir die Elterngeld-Unterlagen doch mal an, dann wird es sicher klarer und Du brauchst sie ja sowieso.
 

Frau Mami

Siedler
AW: Erziehungsjahr-Erziehungsgeld-CH-Arbeitgeber

Auf jeden fall kann ich dir sagen, dass dein Freund Erziehungsurlaub machen kann; ich war damals in der gleichen Situation (nur dass eben ICH noch in der Ausbildung war) und ich hab 2,5 Jahre Erziehungsurlaub gemacht und konnte dann bis auf ein paar technische Schwierigkeiten ohne weiteres die Ausbildung fortführen. Und das mit dem Schulbesuch, das geht auch, zumindest von der Ausbildungsseite; ich hatte mich damals ziemlich reingekniet und alles mögliche recherchiert - geklappt hat es dann zwar nicht so, das lag aber bei familiären Gründen! :winke:
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: Erziehungsjahr-Erziehungsgeld-CH-Arbeitgeber

Soweit ich weiß, ist es für das Elterngeld egal, ob Du in Elternzeit bist oder gekündigt hast. Und ich meine auch, auf dem Bogen kann man Arbeitgeber im Ausland ankreuzen und benennen.

Fordere Dir die Elterngeld-Unterlagen doch mal an, dann wird es sicher klarer und Du brauchst sie ja sowieso.

Werde ich tun, ich möchte mich nächste Woche sowieso mal mit denen in Verbindung setzen.

Klappt das mit dem Erziehungsgeld im Wechsel, dass ich 3.5 Monate nehme, Stephan dann auch noch 2-3 Monate und ich dann wieder 7.5-8.5 Monate, so dass wir schlussendlich 14 Monate raus haben?


Auf jeden fall kann ich dir sagen, dass dein Freund Erziehungsurlaub machen kann; ich war damals in der gleichen Situation (nur dass eben ICH noch in der Ausbildung war) und ich hab 2,5 Jahre Erziehungsurlaub gemacht und konnte dann bis auf ein paar technische Schwierigkeiten ohne weiteres die Ausbildung fortführen.

Technische Schwierigkeiten?
Bei uns ist das Problem, dass mein Mann für 5 Jahre Geld von der Bundeswehr bekommt um im zivilen Leben wieder Fuss zu fassen. (das heisst, er verdient beim Ausbildungsbetrieb eigentlich nichts, bekommt aber weiterhin Geld von der BW weil ja das Überleben doch gesichert werden muss)
Nun wissen wir noch nicht, ob ihm das trotzdem von den 5 Jahren abgezogen wird oder er mehr oder weniger "verlängert" bekommt weil er eben ein paar Monate in Erziehungsurlaub geht :rolleyes:


Und das mit dem Schulbesuch, das geht auch, zumindest von der Ausbildungsseite; ich hatte mich damals ziemlich reingekniet und alles mögliche recherchiert - geklappt hat es dann zwar nicht so, das lag aber bei familiären Gründen! :winke:

Hm das ist schonmal gut zu wissen das es von dieser Seite keine Probleme geben sollte. Wir müssen das alles mal richtig durchrechnen... Aber ich denke es wäre die einzig richtige Lösung für uns. Sofern mein Arbeitgeber nicht den Braten riecht :heilisch:
Aber auf das Geld für das Jubiläum möchte ich sehr ungerne verzichten :cool:

Grüssle Sabrina
 
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