Brini
ohne Ende verliebt
zusammen,
ich frage jetzt mal hier, obwohl ich auch weiss, wo ich mich sonst hinwenden kann.
Ich arbeite in der Schweiz, bin unbefristet angestellt und werde ab Geburt 14 Wochen Mutterschaftsurlaub (bezahlt) haben.
Danach arbeite ich weiter oder, nach absprache wenn ich zu Hause bleiben möchte, gilt dies als beidseits akzeptierte Kündigung.
So sieht es aus.
Nun haben wir hier, wie so oft leider, sehr spezielle Ideen und leider auch Situationen.
Gewünscht von uns würde:
Baby kommt auf die Welt, Brini macht 14 Wochen Mutterschaftsurlaub (heisst von 12 Monaten sind noch 8.5 Monate zu haben), geht für zwei Monate arbeiten (dann habe ich mein 10 Jähriges Jubiläum= Bargeld, plus bekomme noch mein 13 Monatsgehalt) und gehe dann in Erziehungsurlaub.
Die zwei oder drei Monate in denen ich arbeite, könnte Stephan Erziehungsurlaub nehmen. Allerdings ist STephan in einer Ausbildung!!! Dazu bekommt er übergangsgebürnisse von der Bundeswehr. Diese hat ihre Finger also auch noch im Spiel...
Wie ich gelesen habe, haben auch Auszubildende ein Recht auf Erziehungsurlaub, da er aber nächstes Jahr seine Prüfung machen muss, denke ich wäre es am besten wenn er wenigstens die Schule besuchen würde. Ich lege halt meine Freitage so dass es möglichst passt.
Wenn ich aus dem Job raus bin, nehme ich die letzten 8.5 Monate (oder 7.5, was halt noch übrig ist) und suche mir dann einen Job.
Geht das so auf? Was bedeutet: vorrangig ist das Beschäftigungsland zuständig für Erziehungsgeld? Heisst das, weil die Schweiz sowas nicht bezahlt (ausser die Lohnfortzahlung 14 Wochen ab Geburt) dass dann Deutschland bezahlt?
Etwas wirr, bei Fragen fragt nochmals nach.
Hoffe sehr, dass mir jemand etwas dazu sagen kann :rolleyes:
Liebe Grüsse Sabrina
ich frage jetzt mal hier, obwohl ich auch weiss, wo ich mich sonst hinwenden kann.
Ich arbeite in der Schweiz, bin unbefristet angestellt und werde ab Geburt 14 Wochen Mutterschaftsurlaub (bezahlt) haben.
Danach arbeite ich weiter oder, nach absprache wenn ich zu Hause bleiben möchte, gilt dies als beidseits akzeptierte Kündigung.
So sieht es aus.
Nun haben wir hier, wie so oft leider, sehr spezielle Ideen und leider auch Situationen.
Gewünscht von uns würde:
Baby kommt auf die Welt, Brini macht 14 Wochen Mutterschaftsurlaub (heisst von 12 Monaten sind noch 8.5 Monate zu haben), geht für zwei Monate arbeiten (dann habe ich mein 10 Jähriges Jubiläum= Bargeld, plus bekomme noch mein 13 Monatsgehalt) und gehe dann in Erziehungsurlaub.
Die zwei oder drei Monate in denen ich arbeite, könnte Stephan Erziehungsurlaub nehmen. Allerdings ist STephan in einer Ausbildung!!! Dazu bekommt er übergangsgebürnisse von der Bundeswehr. Diese hat ihre Finger also auch noch im Spiel...
Wie ich gelesen habe, haben auch Auszubildende ein Recht auf Erziehungsurlaub, da er aber nächstes Jahr seine Prüfung machen muss, denke ich wäre es am besten wenn er wenigstens die Schule besuchen würde. Ich lege halt meine Freitage so dass es möglichst passt.
Wenn ich aus dem Job raus bin, nehme ich die letzten 8.5 Monate (oder 7.5, was halt noch übrig ist) und suche mir dann einen Job.
Geht das so auf? Was bedeutet: vorrangig ist das Beschäftigungsland zuständig für Erziehungsgeld? Heisst das, weil die Schweiz sowas nicht bezahlt (ausser die Lohnfortzahlung 14 Wochen ab Geburt) dass dann Deutschland bezahlt?
Etwas wirr, bei Fragen fragt nochmals nach.
Hoffe sehr, dass mir jemand etwas dazu sagen kann :rolleyes:
Liebe Grüsse Sabrina
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