Grundsätzlich bin ich ja ein großer Verfechter wenn es um den Abbau von Bürokratie geht. Doof nur wenn dabei mal wieder weit über das Ziel hinaus geschossen wird. Oder kann mir jemand erklären, was es den Staat angeht welche Entlassungen, Kündigungen, Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen oder Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters angeht? Von dem damit verbundenen Mehraufwand für die Betriebe ganz zu schweigen.
Es folgt die Geschichte von der schönen Elena:
Hallo zusammen,
eine kleine Info für Euch, bitte lesen, selbst ein Urteil bilden und dann (hoffentlich) unter https://petition.foebud.org/ELENA mitmachen. Die Zeit drängt leider, die Vollmacht sollte bis zum 25.3. eingehen. Es kostet nix ausser einem Blatt Papier, einem Briefumschlag und einer 55ct Marke...
Was ist ELENA?
„ELENA“ ist eine Abkürzung für „Elektronischer EntgeltNachweis“.
Es handelt sich um ein Projekt der Bundesregierung, das früher auch als „Job-Card-Projekt“ bezeichnet worden ist.
Nach dem am 28.3.2009 im Bundesrat verabschiedeten dazugehörigen Gesetz muss seit dem 1.1.2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten (Angestellte, Arbeiter, Beamte, Richter und Soldaten) einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln. In diesem Datensatz sind eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten.
Mit Hilfe dieser Daten sollen dann ab dem 1.1.2012 die Arbeits- und Sozialämter schneller und einfacher entscheiden können, ob und in welcher Höhe jemand Anrecht auf Sozialleistungen hat oder auch nicht.
Wir machen uns deswegen große Sorgen und halten die Art und Menge der zusammengetragenen Daten für höchst gefährlich und in dieser Form für verfassungswidrig.
Offizielle Außendarstellung von ELENA
Im Folgenden zitieren wir das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das für die Einführung und Durchsetzung des ELENA-Systems verantwortlich zeichnet und wie folgt dafür wirbt:
„Zielsetzung:
Das Verfahren verfolgt zwei Ziele. Es geht um Bürokratieabbau und um Innovationen. Bürokratieabbau wird erreicht durch eine Beschleunigung der Verfahren, die zu einer Kostenentlastung der Unternehmen von mehr als 85 Mio. € pro Jahr führt. Innovationen werden erreicht durch die breite Anwendung von qualifizierten Signaturkarten, welche die Rechtssicherheit im Bereich der elektronischen Kommunikation sicherstellen.
Zeitrahmen:
Der Aufbau der Infrastruktur soll im Jahre 2009 abgeschlossen sein, so dass die Arbeitgeber ab 01.01.2010 Meldungen für die Arbeitnehmer übermitteln können. Ab dem 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis angewendet werden.“
Ziel dieses Projektes soll also auch die zwanghafte Akzeptanz der so genannten elektronischen Signatur sein. Zwanghaft deswegen, weil es in Deutschland zukünftig nicht mehr möglich sein wird, ohne den Einsatz einer Karte oder eines Ausweises mit elektronischer Signatur zu leben, zu wirtschaften oder zu arbeiten.
Was wird alles erfasst und gespeichert?
* Bruttoentgelt und Steuerklasse
* Kinderfreibetrag
* Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
* Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungabzüge
* Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
* Name und Anschrift, Geburtsort, -datum und -name
* Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
* Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)
* Höhe und Art sonstiger steuerpfl. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzl. Monatsgehälter, Gratifikationen,Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen …)
* Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft usw.)
* Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
* Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
* Grund von Arbeitszeitänderungen
* Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
* Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
* Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
* Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
* Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
* Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
* Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen
Unsere Meinung und Kritik dazu
Das Ziel, mit ELENA Bürokratie abzubauen, wird nicht erreicht. Das Gegenteil wird der Fall sein. Kleine und mittelständische Betriebe werden mit der Bewältigung der gestellten Anforderungen überfordert, es entstehen hohe Kosten in Anschaffung und Pflege neuer Software und elektronischer Zusatzgeräte.
Die vom Bundesministerium angegebenen Einsparungen von jährlich 85 Mio. € wirken wie das Ergebnis einer fadenscheinigen Berechnung mit vielen Unbekannten. Der Schaden durch verloren gegangene bzw. in falsche Hände geratene persönliche Daten lässt sich darüber hinaus gar nicht mit einem Geldwert beziffern.
Die Komplexität und Unübersichtlichkeit des ELENA-Projektes sind für den Normalbürger nicht mehr zu überschauen und sorgen für ein immer stärker werdendes latentes Unsicherheitsgefühl bei den Menschen.
Ob darüber hinaus das gewählte Konzept der Erfassung, Übertragung und Verschlüsselung der Daten sicher sein wird, bleibt abzuwarten. Die Risiken und Gefahren fehlerhaft verarbeiteter oder manipulierter Daten in der ELENA-Datenbank sind unübersehbar! Wir sind gespannt auf den ersten Datenskandal bei der Deutschen Rentenversicherung…
In Verbindung mit der neu eingeführten Steuer-ID-Nummer, die jedem deutschen Bürger eine eindeutige und einmalige Nummer zuordnet, wird mit ELENA eine äußerst umfangreiche Datenbank geschaffen, die die Menschen gläsern werden lässt. Es gibt keine Wahlmöglichkeit, ob man an diesem System teilnehmen möchte oder nicht. Man wird dazu gezwungen (und muss auch die Kosten für die Karte selber tragen)!
Die Daten der Arbeitnehmer werden auch dann gespeichert, wenn sie überhaupt nicht benötigt werden (Vorratsdatenspeicherung). Dieses widerspricht dem im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Grundsatz der Datensparsamkeit.
Der Text wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung übernommen und unterliegt der Creative-Commons-Lizenz “by-nc-nd”.
Es folgt die Geschichte von der schönen Elena:
Hallo zusammen,
eine kleine Info für Euch, bitte lesen, selbst ein Urteil bilden und dann (hoffentlich) unter https://petition.foebud.org/ELENA mitmachen. Die Zeit drängt leider, die Vollmacht sollte bis zum 25.3. eingehen. Es kostet nix ausser einem Blatt Papier, einem Briefumschlag und einer 55ct Marke...
Was ist ELENA?
„ELENA“ ist eine Abkürzung für „Elektronischer EntgeltNachweis“.
Es handelt sich um ein Projekt der Bundesregierung, das früher auch als „Job-Card-Projekt“ bezeichnet worden ist.
Nach dem am 28.3.2009 im Bundesrat verabschiedeten dazugehörigen Gesetz muss seit dem 1.1.2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten (Angestellte, Arbeiter, Beamte, Richter und Soldaten) einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln. In diesem Datensatz sind eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten.
Mit Hilfe dieser Daten sollen dann ab dem 1.1.2012 die Arbeits- und Sozialämter schneller und einfacher entscheiden können, ob und in welcher Höhe jemand Anrecht auf Sozialleistungen hat oder auch nicht.
Wir machen uns deswegen große Sorgen und halten die Art und Menge der zusammengetragenen Daten für höchst gefährlich und in dieser Form für verfassungswidrig.
Offizielle Außendarstellung von ELENA
Im Folgenden zitieren wir das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das für die Einführung und Durchsetzung des ELENA-Systems verantwortlich zeichnet und wie folgt dafür wirbt:
„Zielsetzung:
Das Verfahren verfolgt zwei Ziele. Es geht um Bürokratieabbau und um Innovationen. Bürokratieabbau wird erreicht durch eine Beschleunigung der Verfahren, die zu einer Kostenentlastung der Unternehmen von mehr als 85 Mio. € pro Jahr führt. Innovationen werden erreicht durch die breite Anwendung von qualifizierten Signaturkarten, welche die Rechtssicherheit im Bereich der elektronischen Kommunikation sicherstellen.
Zeitrahmen:
Der Aufbau der Infrastruktur soll im Jahre 2009 abgeschlossen sein, so dass die Arbeitgeber ab 01.01.2010 Meldungen für die Arbeitnehmer übermitteln können. Ab dem 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis angewendet werden.“
Ziel dieses Projektes soll also auch die zwanghafte Akzeptanz der so genannten elektronischen Signatur sein. Zwanghaft deswegen, weil es in Deutschland zukünftig nicht mehr möglich sein wird, ohne den Einsatz einer Karte oder eines Ausweises mit elektronischer Signatur zu leben, zu wirtschaften oder zu arbeiten.
Was wird alles erfasst und gespeichert?
* Bruttoentgelt und Steuerklasse
* Kinderfreibetrag
* Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
* Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungabzüge
* Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
* Name und Anschrift, Geburtsort, -datum und -name
* Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
* Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)
* Höhe und Art sonstiger steuerpfl. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzl. Monatsgehälter, Gratifikationen,Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen …)
* Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft usw.)
* Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
* Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
* Grund von Arbeitszeitänderungen
* Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
* Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
* Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
* Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
* Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
* Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
* Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen
Unsere Meinung und Kritik dazu
Das Ziel, mit ELENA Bürokratie abzubauen, wird nicht erreicht. Das Gegenteil wird der Fall sein. Kleine und mittelständische Betriebe werden mit der Bewältigung der gestellten Anforderungen überfordert, es entstehen hohe Kosten in Anschaffung und Pflege neuer Software und elektronischer Zusatzgeräte.
Die vom Bundesministerium angegebenen Einsparungen von jährlich 85 Mio. € wirken wie das Ergebnis einer fadenscheinigen Berechnung mit vielen Unbekannten. Der Schaden durch verloren gegangene bzw. in falsche Hände geratene persönliche Daten lässt sich darüber hinaus gar nicht mit einem Geldwert beziffern.
Die Komplexität und Unübersichtlichkeit des ELENA-Projektes sind für den Normalbürger nicht mehr zu überschauen und sorgen für ein immer stärker werdendes latentes Unsicherheitsgefühl bei den Menschen.
Ob darüber hinaus das gewählte Konzept der Erfassung, Übertragung und Verschlüsselung der Daten sicher sein wird, bleibt abzuwarten. Die Risiken und Gefahren fehlerhaft verarbeiteter oder manipulierter Daten in der ELENA-Datenbank sind unübersehbar! Wir sind gespannt auf den ersten Datenskandal bei der Deutschen Rentenversicherung…
In Verbindung mit der neu eingeführten Steuer-ID-Nummer, die jedem deutschen Bürger eine eindeutige und einmalige Nummer zuordnet, wird mit ELENA eine äußerst umfangreiche Datenbank geschaffen, die die Menschen gläsern werden lässt. Es gibt keine Wahlmöglichkeit, ob man an diesem System teilnehmen möchte oder nicht. Man wird dazu gezwungen (und muss auch die Kosten für die Karte selber tragen)!
Die Daten der Arbeitnehmer werden auch dann gespeichert, wenn sie überhaupt nicht benötigt werden (Vorratsdatenspeicherung). Dieses widerspricht dem im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Grundsatz der Datensparsamkeit.
Der Text wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung übernommen und unterliegt der Creative-Commons-Lizenz “by-nc-nd”.