krankmeldung, wenn kind krank ist...

Antonia´s Mama

Mrs. Doolittle
guten morgen ihr lieben,

antonia ist seit gestern krank.kiga hat mich angerufen, sie hat gebrochen und auch fieber bekommen.
nun hat mich ihr kia für heute "krank geschrieben".

muss ich diesen zettel nun an meinen arbeitgeber weiterleiten?
die krankenkasse bekommt nicht so einen wisch?(wenn man selbst krank ist, gibts doch immer 2)
und:muss ich die rückseite ausfüllen?

ich hab das erst einmal in anspruch genommen und ich erinnere mich nicht mehr so genau....aber ich bilde mir ein , dass ich die rückseite nicht ausfüllen musste.

danke, petra
 

Kathi

Dino
AW: krankmeldung, wenn kind krank ist...

muss ich diesen zettel nun an meinen arbeitgeber weiterleiten?
die krankenkasse bekommt nicht so einen wisch?(wenn man selbst krank ist, gibts doch immer 2)
und:muss ich die rückseite ausfüllen?

Guten Morgen,

wenn du unbezahlt zu Hause bleibst und stattdessen Geld von der Krankenkasse bekommst (die gesetzlich festgelegten 10 Tage), dann füllst du die Rückseite aus und schickst den Zettel zu deiner Krankenkasse. Für die Meldung beim Arbeitgeber schicke ich immer eine Kopie der Vorderseite des Zettels zur Personalabteilung.

:winke:
 

Antonia´s Mama

Mrs. Doolittle
AW: krankmeldung, wenn kind krank ist...

danke schön.

wobei ich mir sicher bin, dass ich das letzte mal, die krankmeldung nur meinem arbeitgeber geschickt habe.......

naja, dann füll ich mal aus....



danke
 

Kathi

Dino
AW: krankmeldung, wenn kind krank ist...

Na ja, wenn du die Tage vom Arbeitgeber bezahlt bekommst (mein Mann bekommt z.B. 6 Tage vom AG bezahlt), dann reichst du den Zettel beim AG ein. Wenn du dagegen das Geld von der KK bekommst, musst du den Zettel ausgefüllt dorthin schicken, sonst bekommst du ja kein Geld. Und wenn du dir nicht sicher bist, frasgt du einfach nach :cool: .
 

Antonia´s Mama

Mrs. Doolittle
AW: krankmeldung, wenn kind krank ist...

ich kapier jetzt gar nichts mehr.

hab grad gegoogelt, da kam irg.was mit 2 zetteln....hab aber nur einen.

hab doch 20 tage zur verfügung, wenn kind krank ist, also glaub ich, dass es eher an den arbeitgeber geht.....oder hab ich jetzt nen denkfehler
 

Kathi

Dino
AW: krankmeldung, wenn kind krank ist...

Also nochmal:

Wenn dein Arbeitgeber dir dein Gehalt NICHT zahlt, wenn du zur Betreuung deines kranken Kindes zu Hause bleiben musst, dann zahlt dir die Krankenkasse (sofern du UND dein Kind gesetzlich versichert seid) 10 Tage Kinderkrankengeld. Wenn du Alleinerziehend bist, sind dies 20 Tage.

Um dieses Geld zu erhalten, bekommst du vom Arzt EINE Bescheinigung (die ist so grau-blau), auf deren Rückseite du deine Angaben einträgst. (Wenn du selber krank geschrieben wirst, bekommst du eine gelbe (doppelte) Bescheinigung. )

Diese Bescheinigung schickst du dann zu deiner (gesetzlichen) Krankenkasse.

Dein Arbeitgeber zieht dir für diese Tage dein Gehalt ab, dafür bekommst du Geld von der Krankenkasse (ca. 70%).

Hier nochmal zum Nachlesen: http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/freistellung_krankheit.php

Und hier der Gesetzestext aus dem SGB V: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0504500
 

Idefix

Gehört zum Inventar
AW: krankmeldung, wenn kind krank ist...

Hallo!!

Wie hat dich die Kia denn krank geschrieben??
Also: Hat sie dich selber krank geschrieben, oder hat sie Dir eine Bescheinigung ausgestellt, das Du zu Hause bleiben musst, wegen Deinem Kind??

Wenn Du selber krankgeschrieben worden bist, steht da "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" drauf. Davon bekommst Du eins oder zwei Blätter. Kommt auf die Krankenkasse an. Manche Arztpraxen schicken nämlich die AU´s selber an die Krankenkassen.

Wenn es sich um eine Bescheinigung handelt, kann ich Dir leider nicht helfen, damit habe ich nämlich keine Erfahrungen.

LG
 

Semmel

Gehört zum Inventar
AW: krankmeldung, wenn kind krank ist...

Ich gebe die Kind-Krankschreibung ausgefüllt bei meinem Arbeitgeber ab und der schickt diese weiter zur Krankenkasse und ich muß mich um nix kümmern.
Mein Arbeitgeber braucht diesen Zettel erst einmal um zu sehen, das ich nicht unentschuldigt fehle.
 
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