Eigenheimzulage Hilfe!!

Lonny76

Panikteilchen
HAllo!!

Ich hoffe, ich kanns erklären...

Also, 2006 Ehegatten EHZ + Kinderbaugeld für 2 Kinder bewilligt,

2007 im Trennungsjahr bis sommer 2008

Scheidung April 2009

Auszug laut ummeldung exmann Mite Jan. 2008

Exmann ab Juni 2007 schon mal bei seinen Eltern, okt./ nov 2007, sowie ne Woche im Jan. 2008 für n paar Tage im Haus ( ich im Urlaub, er mit "Neuer Freundin" drin)

Ich bin mit Kinder ende Mai 2008 aus dem Haus raus, nach BAWÜ gezogen.

März 2008 hat mein Ex ein neues Konto aufgemacht und dem Finanzamt erzählt, dass sich "unsere" Kontodaten geändert haben. Geld wurde OHNE mein Wissen auf das Konto gebucht, auf das ich werde Zugriff noch Einsicht hatte.

Gemeinschaftskonto bestand noch ( besteht immernoch, seit Juli 2008 als "UND-"Konto)

Da unser Trennungsjahr aber im Juni 2008 endete, haben wir uns für 2008 getrennt veranlagen lassen...

Nun fordert das Finanzamt das Geld von 2850 € zurück.

Gegen den ersten Bescheid wurde Einspruch erhoben.

Der wurde abgelehnt mit der Begründung " ... Steuerlich für 2008 NICHT mehr zusammen veranlagt.... Als Mann im Juni zu seinen Eltern zog erlosch das Recht auf die gesammte EHZ...."

Aber 1. steht doch dem Partner und den Kindern die EHZ zu, wenn sie das Objekt noch bewohnen ( er hat uns das Haus mietfrei überlassen, ich bekam UNterstützung der Arge, zahlte meinen Teil an Hypothek, er seinen )

2. hat doch die Steuerliche veranalgung nix damit zu tun?! ( Kenn ein paar Paare, die sich getrennt veranlagen lassen...)

3. Ich habe das Geld niemals gesehen, er hat es mir schlichtweg unterschlagen...

Ist es sinnvoll Klage beim Finanzgericht D´Dorf einzureichen`?

Danke für die Antworten...
 

Su

Das Luder
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

Hallo Ilona,

tut mir leid mit der Eigenheimzulage bin ich nicht mehr uptodate, ich habe niemanden der die noch laufen hat, leider wurde sie ja auch schon vor Jahren abgeschafft und betrifft nur noch Altfälle.

Ich würde mir an Deiner Stelle Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater einholen.

Lg
Su
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

Hm, der damalige Steuerberater in der Ehezeit hat meinem Ex ja empfolen, die EHZ an sich zu nehmen ....:-/

Lt. Anwälten ( die aber mehr als Notare funktionieren) stehen zumindest den Kids und mr die ANteile zu, weil wir das HAus ja noch bewohnt haben... Das Fiamt RE meinte das auch...Aber Essen sieht es anders...

*Nerv*

Danke aber schon mal für die Antwort...
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

.....wer ist den eigentlich im Grundbuch eingetragen ?

Das wäre auch meine Frage :)

Das HickHack mit dem Konto ist euer Bier - da kann das Finanzamt nichts für ;-)

Mein EX bekommt die volle Eigenheimzulage, da nahe Familienangehörige (hier Kinder und Exfrau) die wohnung unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Damit gilt es weiterhin als eigengenutzter Wohnraum.
 

Su

Das Luder
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

Lt. Anwälten ( die aber mehr als Notare funktionieren) stehen zumindest den Kids und mr die ANteile zu, weil wir das HAus ja noch bewohnt haben... Das Fiamt RE meinte das auch...Aber Essen sieht es anders...
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Wenn Dein Ex die Anteile bekommen hat und sie Dir angeblich (ich weiß das nicht, finde es etwas komisch, falls ihm das Haus gehört) zustehen, dann musst Du die bei ihm einfordern und nicht beim Finanzamt.

Lg
Su
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

Wir sind beide im Grundbauch zu 50% eingetragen...

Ich weiss, das ich es bei ihm einfordern muss, aber er hatts ja bis jetzt vermieden. Mir ist das Geld auch schnuppe, aber ich kann nicht mal eben die Summe ans FIamt abdrücken, weil er nicht WILL.....Habs ja nie bekommen...
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

Conny, das mein ich ja. Ich habe mit den Kindern unentgeldlich noch bin Mai 2008 im Haus gelebt.
Klar haben wir uns für 2008 getrennt veranlagen müssen, weil das Trennungsjahr doch Juni 2009 rum war...

Wie gesagt, es geht mir nicht darum das Geld zu bekommen, ich möchte wissen, ob die EHZ uns zustehen würde ( vielleicht mit nem Urteil oder ner gesetzl. Begründung? ) , damit ich nicht Geld zurückzahlen muss, was ich a) nie erhalten habe und mir b) evtl zusteht.
 
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