Unterhaltstitel von Nöten?

Laney

Strandluder
Hallo zusammen,

vielleicht könntet ihr helfen, denn ich habe, was das Thema Unterhalt angeht, wenig bis gar keine Erfahrungen. (vor allem nicht rechtlich)

Bisher ist es so, dass der Vater des Bienchens nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. Dieser Umstand hat sich in den letzten 5 Jahren nicht geändert. Wir bekommen also vorerst Unterhaltsvorschuß vom JA.

Schriftlich wurde zwischen uns lediglich einmal festgehalten, dass er zum Zahlen nicht in der Lage ist. Seitdem wird er regelmäßig vom JA aufgefordert, nachzuweisen, dass dem weiterhin so ist.

Nun wird das JA irgendwann das Geld von ihm zurück verlangen wollen und meine Frage ist:

was passiert eigentlich, wenn er irgendwann wider Erwarten zu Geld kommt. (Preisausschreiben, Schenkung etc pp)

Steht dann das Jugendamt an erster Stelle der Gläubiger, weil ich/mein Kind keinen Unterhaltstitel erwirkt habe/hat?

Wie geht es weiter, wenn der UVG ausläuft? (was ja über kurz oder lang der Fall sein dürfte) Muss ich dann einen Titel erwirken? Ist Unterhalt dann auch rückwirkend zu zahlen, wenn er durch eine größere Summe zahlungsfähig wäre?

Vielleicht noch zum Verständnis: da der Vater des B. nie gearbeitet hat (bzw. seit ca. zwei Jahren nur einen Nebenjob hat), habe ich nie den Sinn gesehen, Gerichte zu bemühen. Bisher hat es niemand geschafft, ihn zu einer Vollzeitstelle zu bewegen und inzwischen wird ihn wohl aufgrund des Alters gepaart mit der mangelnden Berufserfahrung auch niemand mehr einstellen.

Ich möchte nur nicht, dass es mir wie einer Bekannten geht: der Titel des JA wurde als "höher rangig" eingestuft und darum zahlt ihr Ex seine Schulden beim JA ab. Ihr Kind geht leer aus.

Vielleicht kennt ihr Euch besser aus, ich hoffe es. :)
 

mone

Kamikazemuddern
AW: Unterhaltstitel von Nöten?

ich kann dir leider nicht helfen, da ich von der materie auch absolut keine ahnung habe...
aber alleine mein bauchgefühl sagt mir, das ämter immer an erster stelle stehen und sich holen, was ihnen zusteht...
ich wünsche dir, das es anders ist !

lg Simone
 

Finele

Fitznase
AW: Unterhaltstitel von Nöten?

Steht dann das Jugendamt an erster Stelle der Gläubiger, weil ich/mein Kind keinen Unterhaltstitel erwirkt habe/hat?

Ob das so ist, weil du keinen Titel erwirkt hast, weiß ich jetzt nicht - aber ganz klar ist, dass sich das Jugendamt erst mal "bedient".
Zudem zahlt ja das Jugendamt auch nur den Mindestsatz an UVG - die eigentlich zustehende Höhe ist ja um einiges mehr und das ist über den Titel abgesichert.

Wie geht es weiter, wenn der UVG ausläuft? (was ja über kurz oder lang der Fall sein dürfte) Muss ich dann einen Titel erwirken? Ist Unterhalt dann auch rückwirkend zu zahlen, wenn er durch eine größere Summe zahlungsfähig wäre?

Ja :jaja: - zumindest ist dieser Titel sofort vollstreckbar. Heisst, du könntest damit bei einem potentiellen AG auftauschen und er müsste dir z.B. diesen Teil vom Lohn "pfänden".
Wegen der rückwirkenden Zahlung wirst du keine Chance haben, da du ja die Rechte deines B. nicht geltend gemacht hast (=Titel!). So wie ich das verstanden habe, musst du sogar - anstelle bzw. für das Bienchen - diese Rechte geltend machen. Hol dir auf jeden Fall den Titel. Du verzichtest damit quasi im Namen deines Kindes auf Geld, was ihm zusteht.

Vielleicht noch zum Verständnis: da der Vater des B. nie gearbeitet hat (bzw. seit ca. zwei Jahren nur einen Nebenjob hat), habe ich nie den Sinn gesehen, Gerichte zu bemühen. Bisher hat es niemand geschafft, ihn zu einer Vollzeitstelle zu bewegen und inzwischen wird ihn wohl aufgrund des Alters gepaart mit der mangelnden Berufserfahrung auch niemand mehr einstellen.

Bei mir hat unser Jugendamt den Unterhaltstitel ausgestellt - da wurde kein Gericht bemüht.

Ich möchte nur nicht, dass es mir wie einer Bekannten geht: der Titel des JA wurde als "höher rangig" eingestuft und darum zahlt ihr Ex seine Schulden beim JA ab. Ihr Kind geht leer aus.

So wird es aber wohl sein :roll: - das JA ist ja bisher anstelle des eigentlich Unterhaltspflichtigen bis zur Höhe des UVG eingesprungen. Und das muss er an das JA abstottern. Die Differenz zwischen UVG und dem tatsächlichen Unterhalt bekommst du dann direkt fürs Bienchen.

:winke: Wencke
 
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