Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.....Kann-Bestimmung?

Reni

die heisse Ohren macht
Oder ist das gesetzlich festgelegt? In meinem neuen Job gibt es immer mehr Ungereimtheiten. Eine davon ist, daß meine Cheffin wohl im Krankheitsfall keinen Lohn zahlt. Da wir alle auf Stundenlohn eingestellt werden, ohne festgelegte Wochenstundenzahl. Ist die Lohnfortzahlung eine Kann-Bestimmung oder ist das gesetzlich festgelegt? Mal abgesehen davon, bekomme ich in Punkto Arbeitsvertrag seit Donnerstag nie eine klare Antwort, es heisst immer "schauen wir mal wie es läuft"


fragend,
Reni :winke:
 

hokasa

Gehört zum Inventar
AW: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.....Kann-Bestimmung?

Wenn man Vollzeit arbeitet muss der Chef/in die ersten 6 Wochen den normalen Lohn zahlen, danach zahlt die KK das sogenannte Krankengeld(ist Gesetzlich vorgeschrieben).
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.....Kann-Bestimmung?

Wenn man Vollzeit arbeitet muss der Chef/in die ersten 6 Wochen den normalen Lohn zahlen, danach zahlt die KK das sogenannte Krankengeld(ist Gesetzlich vorgeschrieben).

Das gilt auch für Teilzeitkräfte. Und Lohnfortzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben.
 
B

Bibi

AW: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.....Kann-Bestimmung?

Habe gerade zehn Wochen Arbeitsunfähigkeit hinter mir und bekam (auch als Teilzeit Stelle) sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach bekam ich Krankengeld von der KK. Das ist gesetztlich geregelt egal ob Voll oder Teilzeit.
 

Reni

die heisse Ohren macht
AW: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.....Kann-Bestimmung?

Hier mal ein kurzes Update. Ein Telefonat mit einer meiner Kolleginnen heute hat einige Dinge die bisher sehr ominös waren, gerade gerückt. Unter anderem auch das Gerücht, es gäbe keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es war wirklich nur ein Gerücht, welches von einer ehemalige Mitarbeiterin kam.

:winke:
 
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