Elterngeld

S

Sanny

Hallo,
ich habe eine Frage zum Elterngeld.
Bei mir ist es momentan der Fall,das mein Arzt mich Arbeitsunfähig schreiben will. Würde sich das auf das Elterngeld auswirken? Wenn ja wie?! Wäre das ein anderer Fall,wenn ich krank geschrieben wäre? Muss der Arbeitgeber dann bis zum Ende der Schwangerschaft den Durchschnittslohn weiter zahlen?
Lg Sanny
 
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Enie

AW: Elterngeld

Willkommen hier, Sanny!

Hmmm, ich glaube, "arbeitsunfähig" ist günstiger als "krank". Weil, wenn Du krankgeschrieben bist, kriegst Du nach einer bestimmten Zeit (6 Wochen? 8 Wochen?) nicht mehr Dein volles Gehalt, sondern Krankengeld. Das wirkt sich auch auf das Elterngeld aus. Wenn Du arbeitsunfähig bist, sieht das anders aus - glaube ich! Vielleicht äußert sich ja noch jemand, der es genauer bzw. sicherer weiß.

Ehrlich gesagt, ich persönlich finde ja, der Arzt sollte einfach das tun, was der Wahrheit entspricht - bist Du krank oder kannst Du "nur" aufgrund der Schwangerschaft Deine Arbeit nicht ausüben?
 
S

Sanny

AW: Elterngeld

Danke für deine Antwort ;)
Das ganze hat mehrere Hintergründe!
Ich wurde kurz nach dem mein Arbeitgeber erfahren hat,gekündigt. Jetzt aber wieder eingestellt! Mein Arzt sei der Meinung,das für mich der unnötige Stress nicht in frage kommt. Ich weiß nicht mit guten Gefühl gehe ich auch nicht gerade arbeiten! Nach dem ersten Tag habe ich mich gleich zwei tage flach gelegt mit einer Saftigen Migräne. Ich will nicht zuhaue bleiben,wenn ich weiß,das es auf mein Elterngeld nachher geht! Dann geh ich lieber arbeiten egal wie ich angespannt bin dann! Gut ist es nicht für mich aber was bleibt mir sonst über?
 

Mamazicke

Marmeladenzicklein
AW: Elterngeld

Ich hab auch ein Beschäftigungsverbot bekommen und dann gibt es einen Durchschnittslohn der letzten 12 Wochen! Das wirkt sich aber in keinster Weise negativ aufs Elterngeld aus, das wird genauso gerechnet wie dein normaler Lohn! Ich habe auch meine ganz normalen Lohnabrechnungen weiterbekommen! Da stand dann Beschäftigungsgehalt drauf!
Wenn du krankgeschrieben wirst und Krankengeld bekommst, dann wirkt sich das aufs Elterngeld aus, weil du ja weniger bekommst als vorher - Krankengeld ist ja nach 6 Wochen nur noch 67% *glaubich:???:*!
 
S

Sanny

AW: Elterngeld

Vielen lieben dank für den hinweis. Alles bissel doof gerade! Nur man hört soviel und ich habe auch keine lust darauf,das ich nachher sehr viel schlechter stehe als bisher obwohl ich immer arbeiten war! Die elternzeit bleibt dann auch wie gewohnt stehen oder?
 

Mamazicke

Marmeladenzicklein
AW: Elterngeld

Vielen lieben dank für den hinweis. Alles bissel doof gerade! Nur man hört soviel und ich habe auch keine lust darauf,das ich nachher sehr viel schlechter stehe als bisher obwohl ich immer arbeiten war! Die elternzeit bleibt dann auch wie gewohnt stehen oder?

Jepp mit der Elternzeit ist alles wie normal auch!
 

smartemaus1

Familienmitglied
AW: Elterngeld

:winke:

In der Zwillingsschwangerschaft hatte ich auch ein Beschäftigungsverbot ( Nicht Arbeitsunfähig, das ist was anderes !!)

Und mein Gehalt hab ich einfach weiterbekommen. Das Elterngeld wird aus dem Gehalt der letzten 12Monate gerechnet, ob Du ein Beschäftigungsverbot hattest, können die aus den Abrechnungen nicht ersehen (soweit ich weiß).

Lg Martina
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Katharina & Benedikt 09/05
Simon 11/08
 
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