§-Deutsch, Bußgeldbescheid

Katl

Dauerschnullerer
Hallo!

Super, da studiert man BWL, kann aber einen einfachen Bußgelsbescheid nicht lesen, vielleicht ist da ja jemand schlauer hier:

Da steht: der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung [...] Einspruch einlegen.

ferner dann:

sie werden gebeten, den zu zahlenden Betrag spätestens 2 Wochen nach Rechtskraft des Bescheids zu zahlen.


Les ich richtig dass ich das dann in 4 Wochen erst zahlen muss? Oder les ich falsch und sollte besser nach 2 Wochen zahlen?

LG
Katja
 

Saso

.. gesucht und gefunden..
AW: §-Deutsch, Bußgeldbescheid

Also ich würde auch sagen spätestens zahlbar in 4 Wochen.
 

Casi

Quak das Fröschlein
AW: §-Deutsch, Bußgeldbescheid

Sofern du nicht Einspruch einlegen magst - hat er 2 Wochen Zeit rechtskräftig zu werden. In anschluss dessen hast Du 2 Wochen Zeit zu zahlen: macht 2+2=4 Wochen insgesamt :mrgreen:

Du kannst die rechtswirksamkeit aber beschleinigend herbeiführen wenn du vorher zahlst..also vor ablauf der ersten 2 Wochen :mrgreen:
 

Joni

Die die Gurke schüttelt
AW: §-Deutsch, Bußgeldbescheid

Sofern du nicht Einspruch einlegen magst - hat er 2 Wochen Zeit rechtskräftig zu werden. In anschluss dessen hast Du 2 Wochen Zeit zu zahlen: macht 2+2=4 Wochen insgesamt :mrgreen:

Du kannst die rechtswirksamkeit aber beschleinigend herbeiführen wenn du vorher zahlst..also vor ablauf der ersten 2 Wochen :mrgreen:


Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.....
 

Juli

Gehört zum Inventar
AW: §-Deutsch, Bußgeldbescheid

Hm und ich verstehe das anders.

Du hast 2 Wochen Zeit das Geld zu bezahlen. Meinetwegen bekommst du den Bescheid am 1. und muss dann bis zum 14. bezahlen. Sobald du bezahlt hast ist der Bescheid dann rechtskräftig (weil du ja durch Bezahlung zugestimmt hast)

Wenn du damit nicht einverstanden bist, dann hast du ebenfalls 2 Wochen Zeit dagegen Einspruch einzulegen, auch bis zum 14.

Ab dem 15. kann das Bußgelt vollstreckt werden. Heißt entweder bekommst du noch ne Aufforderung (Mahnung) das Bußgelt zu bezahlen oder aber du bekommst aus eine Antwort auf deinen Einspruch...
 
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