wasserschaden

kleiner hase

Familienmitglied
hallo!

ich frage nicht für mich, sondern für meinen ex, amelies papa. er kriegts nicht gebacken:rolleyes: arbeitet aber auch unheimlich viel und darum hab ich gesagt ich frag mal nach :jaja:

durch die decke der küche lief stundenlang wasser und nun ist da halt ein riesiger ekliger fleck an der decke und an der wand und der fußboden hat sich gewellt (ist glaube ich pvc.) (wasser lief drunter.)

die versicherung wird wohl nicht zahlen da es ein freundschaftsdienst war. (nachbarin=verursacherin goss blumen bei denen die über ex wohnen.)

jetzt weiss er nicht wie er vorgehen muss, kann er einfach ne firma bzw. zwei, wegen dem fußboden, beauftragen und die rechnung der nachbarin schicken? oder muss man sich da an irgendetwas halten, fristen, kostenvoranschläge, etc.??
oder muss die nachbarin selber jemand beauftragen?

dankeschön:winke:
 

Tanja

Gehört zum Inventar
AW: wasserschaden

Mal ne andere Frage: warum sollte die Versicherung nicht zahlen?
Das wäre auch bei einem Freundschaftsdienst immer mein erster Weg. Entweder die Privathaftpflicht der Verursacherin oder die Hausraut der Nachbarn (sofern diese Versicherungen vorhanden sind).

Viele Grüße
Tanja
 

Wölfin

Gehört zum Inventar
AW: wasserschaden

jetzt weiss er nicht wie er vorgehen muss, kann er einfach ne firma bzw. zwei, wegen dem fußboden, beauftragen und die rechnung der nachbarin schicken? oder muss man sich da an irgendetwas halten, fristen, kostenvoranschläge, etc.??
oder muss die nachbarin selber jemand beauftragen?

dankeschön:winke:

Ich würd bei meiner Versicherung erstmal anrufen und fragen, wie man in so einem Fall vorgeht.

Ansonsten muss doch die Nachbarin sich kümmern! Mit ihrer Versicherung sprechen usw. Sollte sie es nicht tun, gibt es einen Vermieter oder jemanden, der die Verwaltung für die Wohnung macht?

Selber jemanden beauftragen würde ich erstmal nicht, ich hätte Sorge, dass ich dann selber auf den Kosten sitzen bleibe.

Sollte es aber von der Nachbarin etc. keine Rückmeldung geben, würde ich eine Frist setzen, Fotos machen und dann jemanden beauftragen.

Grüße von Sabine
 

Volleybap

Herzkönig
AW: wasserschaden

Ist das eine Eigentumswohnung? Ansonsten muss das eigentlich vom Vermieter geklärt und beauftragt werden. (Wobei Haftpflicht der Wohnungsmieterin über Deinem Ex dem Vermieter gegenüber besteht, also deren Haftpflicht greifen müsste... so sie eine hat...)
Ist es Eigentumswohnung, ist auch ein Schaden am Gesamteigentum entstanden und somit eine Frage der Abwicklung durch die Eigentümergemeinschaft.
 

kleiner hase

Familienmitglied
AW: wasserschaden

hallo,

ich habe ihm die antworten jetzt mal ausgedruckt, und schon mal am telefon einiges erzählt.. die über ihm meinten, er solle es über seine versicherung laufen lassen...das kann doch nicht sein oder?

1000 dank
 
Oben