Kathi
Dino
Guten Abend ,
meine Kollegin kam heute ganz aufgeregt von der Kindergeldstelle wieder. Ihre Tochter studiert und wohnt nicht mehr zu Hause aufgrund der blöden Zweitwohnungssteuer. Dies hat die Kollegin auch ganz brav auf dem Fragebogen angekreuzt. Und nun wurde ihr mitgeteilt, dass sie ab sofort und rückwirkend zum Tag der Abmeldung vom Elternhaus keinen Kindergeldanspruch für ihre Tochter hat und das zuviel gezahlte Kindergeld zurückzahlen muss. Jetzt hat mir das keine Ruhe gelassen und ich habe Freund Google gefragt. Im EStG habe ich nichts zum Wohnsitz gefunden. Deshalb nehme ich an, dass es für den Kindergeldanspruch unerheblich ist, ob ein Kind zu Hause wohnt oder nicht.
Kann mir jemand eine kompetente Antwort dazu geben?
Lieben Gruß
Kathi
meine Kollegin kam heute ganz aufgeregt von der Kindergeldstelle wieder. Ihre Tochter studiert und wohnt nicht mehr zu Hause aufgrund der blöden Zweitwohnungssteuer. Dies hat die Kollegin auch ganz brav auf dem Fragebogen angekreuzt. Und nun wurde ihr mitgeteilt, dass sie ab sofort und rückwirkend zum Tag der Abmeldung vom Elternhaus keinen Kindergeldanspruch für ihre Tochter hat und das zuviel gezahlte Kindergeld zurückzahlen muss. Jetzt hat mir das keine Ruhe gelassen und ich habe Freund Google gefragt. Im EStG habe ich nichts zum Wohnsitz gefunden. Deshalb nehme ich an, dass es für den Kindergeldanspruch unerheblich ist, ob ein Kind zu Hause wohnt oder nicht.
Kann mir jemand eine kompetente Antwort dazu geben?
Lieben Gruß
Kathi