Kennt sich jemand mit Arbeitsverträgen aus

Six-Pack

Dauerschnullerer
Huhu,

wir haben eine Schülerin, die seit ca. 1 Jahr bei uns in der Praxis aushilft und gern TFA werden möchte. Ab August 2009 hat sie den Ausbildungsplatz auch bei uns sicher (früher geht leider nicht, weil wir derzeit mit Azubis voll sind).

Erst hatte sie überlegt noch 1 Jahr weiter zur Schule zu gehen, sie hat grad ihren Realschulabschluß gemacht, aber nun hat sie einen Job gefunden für Vormittags in Teilzeit und würde den lieber machen und Nachmittags dann bei uns in der Praxis jobben.

Heute kam sie mit ihrem neuen Arbeitsvertrag und ich bin mir da nicht ganz so sicher, ob da nicht 2-3 Sachen drinstehen, die so nicht ok sind.

1) Urlaub.
Lt. Vertrag hat sie 22 Werktage Urlaub. Sie arbeitet 20 Stunden/Woche. Hätte sie da nicht auch Anspruch auf 24 Tage Jahresurlaub?

2) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sie verdient 8,-€ brutto die Stunde und im Vertrag steht, dass im Krankheitsfall 6,-€ brutto gezahlt werden. Ist das rechtens? Ich dachte immer Lohnfortzahlung sind 100% bis zu 6 Wochen.

:relievedface: Sperrfrist
Sie darf bis 1 Jahr nach Ausstieg aus dem Unternehmen nicht in einem branchengleichen Betrieb arbeiten. ist das ok?

Google find ich irgendwie nicht das Passende.
gruß,
Berrit
 

Danielle

allerweltbeste Wichtelfee und Opas Hosenscheisser
AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsverträgen aus

Ich würde den Vertrag so nicht unterschreiben!

aber ob der so rechtens ist (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann), kann ich leider nicht sagen..
 

Tulpinchen

goes Hollywood
AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsverträgen aus

Liest sich wirklich nicht so elegant an, find ich. Ob rechtens oder nicht, würde mich dabei allerdings gar nicht so kümmern. Entweder der Vertrag wird nach ihren Wünschen umgestellt oder sie unterschreibt ihn nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein potenziell neuer Arbeitgeber sich von einem Bewerber unter Druck setzen läßt und allein wegen Recht oder Unrecht einen Vertrag umstellt.

:winke:
 

midnightlady24

Gehört zum Inventar
AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsverträgen aus

Punkt 3 ist rechtens .... die anderen Beiden weiß ich so nicht genau.
 

Pilot

Bruchpilot
AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsverträgen aus

Berrit, zum Urlaub gibt es das Bundesurlaubsgesetz. Da steht auch drin, wie das mit Teilzeit laeuft. Wenn Sie jeden Werktag halbtags da ist, stehen ihr genau so viele Tage Urlaub zu wie einem Vollzeitangestellten auch.

Die Lohnfortzahlung ... hab ich keine Ahnung. Da koennte sie aber mal ihre Krankenkasse fragen.

Und das mit der Sperrklausel - ich halte eine solche Klausel bei diesem Lohn eigentlich fuer einen Witz.Da diese Klausel ihr ja praktisch die Job-Suche erschwert und sie dann nicht in jedem beliebigen Unternehmen anfangen kann, muesste man ihr diesen Malus irgendwie ausgleichen. Stell dir nur mal vor, sie bekommt am Tag nach der Kuendigung von der Agentur fuer Arbeit einen Job in einem branchengleichen Betrieb angeboten. Wenn sie den nicht nimmt, wuerde ihr ja das Geld gekuerzt, oder? Vielleicht sollte sie an dieser Stelle mal die Agentur fuer Arbeit aufsuchen.

Oder: Einfach mal mit dem Vertag im Arbeitsgericht vorbeischauen. Die Rechtspfleger dort sind meist sehr hilfsbereit. Wenn die nicht schon helfen koennen, kann sie sich einen Beihilfe-Schein beim Amtsgericht holen und anwaltlichen Rat einholen.

meint
Ingo
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsverträgen aus

für die Lohnfortzahlung gibt es das Entgeldfortzahlungsgesetz

die Sperrfrist kann zum Eigentor für den AG der sie verlangt werden. Wir hatten hier schon den Fall, dass das AA die Rückforderung der an den AN zu zahlenden Beträge angedroht hat.

lg
Bärbel
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsverträgen aus

Huhu,

wir haben eine Schülerin, die seit ca. 1 Jahr bei uns in der Praxis aushilft und gern TFA werden möchte. Ab August 2009 hat sie den Ausbildungsplatz auch bei uns sicher (früher geht leider nicht, weil wir derzeit mit Azubis voll sind).

Erst hatte sie überlegt noch 1 Jahr weiter zur Schule zu gehen, sie hat grad ihren Realschulabschluß gemacht, aber nun hat sie einen Job gefunden für Vormittags in Teilzeit und würde den lieber machen und Nachmittags dann bei uns in der Praxis jobben.

Heute kam sie mit ihrem neuen Arbeitsvertrag und ich bin mir da nicht ganz so sicher, ob da nicht 2-3 Sachen drinstehen, die so nicht ok sind.

1) Urlaub.
Lt. Vertrag hat sie 22 Werktage Urlaub. Sie arbeitet 20 Stunden/Woche. Hätte sie da nicht auch Anspruch auf 24 Tage Jahresurlaub? Ohne jetzt nachzugucken, ist das wohl die gesetzliche Mindesturlaubszeit. Also okay.

2) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sie verdient 8,-€ brutto die Stunde und im Vertrag steht, dass im Krankheitsfall 6,-€ brutto gezahlt werden. Ist das rechtens? Ich dachte immer Lohnfortzahlung sind 100% bis zu 6 Wochen. Das ist nicht rechtens.

:relievedface: Sperrfrist
Sie darf bis 1 Jahr nach Ausstieg aus dem Unternehmen nicht in einem branchengleichen Betrieb arbeiten. ist das ok?
Das kann in einen Vertrag hineingeschrieben werden. Macht man allerdings meist nur bei hochqualifizierten Fachkräften, damit nicht abgeworben wird usw . - Angst vor den Mitbewerbern, Geheimnisverrat... Bei einem Zeitarbeitsvertrag über ein Jahr ein Jahr Folgesperre, das würde vor Gericht wohl nicht standhalten.
Google find ich irgendwie nicht das Passende.
gruß,
Berrit

Punkt 1 und 3 sind eigentlich irrelevant bzw. klar. Oder könnte es die Ausbildung bei Euch behindern/betreffen? Bei Punkt zwei ist es die Frage, was sie vorhat. Jetzt Füße still halten, im Ereignisfall dagegen angehen? Jetzt dagegen angehen, vielleicht den Job nicht bekommen?
 

Six-Pack

Dauerschnullerer
AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsverträgen aus

Danke.

sie hat den Vertrag leider schon gestern unterschrieben gehabt. Sie ist leider etwas unbedarft in solchen Dingen und ihre Mutter kümmert sich um derartige Belange nicht(obwohl sie den Vertrag auch unterzeichnen musste).

Ich habe mich mittlerweile mal bei der KK schlau gemacht und in der Tat muss der AG die ersten 6 Wochen 100% des Grundlohnes zahlen, danach tritt die KK mit Krankengeld ein und das ist dann aber weniger.

Wenn ich die Salvatorische Klausel richtig verstanden habe, dann bleibt der Vertrag trotzdem rechtsgültig, auch wenn einzelne Paragraphen nicht rechtens sind. Das hieße ja dann, der AG kommt aus der Nummer ansich nicht raus und dass mit dem geminderten Krankengeld ist hinfällig.

Der Vertrag ist ohne Probezeit auf ein Jahr befristet. Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum Monatsende. Wenn der AG sie also wieder raushaben will, dann kann er sie erst zum 31.08. kündigen. Ich habe ihr angeboten, dass ich morgen mal mitkomme und mit dem Chef rede. Lt. ihr soll das ein ganz patenter Typ sein.

Die Sperrfrist ist in der Tat irrelevant, da ihr Job null mit Veterinärmedizin zu tun hat. Es interessierte mich halt.

Danke,
Berrit
 
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