Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
:winke:

da ich noch niemals privat jemanden verklagt habe, sondern immer nur im Auftrage von Unternehmen, die ja (früher: Gerichtskostenmarken oder Stempler) und später im Datenträgeraustausch die Gebühren gezahlt haben, weiß ich gar nicht, wie das bei einer Klageschrift ist.

Muss ich da extra zum Gericht und das dann bar bezahlen? Vermutlich, ne? Beim Amtsgericht telefonisch nachfragen habe ich - nachdem ich jetzt 3 Mal aus der Warteschleife geflogen bin - erstmal aufgegeben. Aber vielleicht weiß es ja eine von euch.

Und 3 fache Gebühr nach GK-Tabelle war richtig, ne? (doofe EDV, die das immer automatisch rechnet.... :-D )

2 Abschriften, 1 x für Gericht und 1 mal für Gegner. Und einmal die Anlagen doppelt? So war es doch? Man, es ist zu lange her.... :hahaha:

Liebe Grüße
Angela
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Ja, 3-fache Gebühr ist richtig. Wir bspw. überweisen immer. Musst halt beim Gericht anfragen, die geben dir dann die Bankverbindung der entsprechenden Landesjustizkasse. Hast du in die Klageschrift reingeschrieben, dass du die Gerichtskosten einzahlst? Sonst kriegst du irgendwann eine Aufforderung, die Gerichtskosten einzuzahlen, da erst dann die Klage zugestellt wird. Aber das dauert erfahrungsgemäß etwas. Da du ja bei Klageeinreichung noch kein Aktenzeichen hast, gib so viel im Verwendungszweck an, wie nur geht. Also so genau wie möglich, die haben manchmal Probleme, die Zahlungseingänge zuzuordnen.
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Ach und wegen den Abschriften.
Einmal im Original mit Anlagen (fürs Gericht), eine Abschrift mit Anlagen (für RA Gegenseite) und nochmals eine Abschrift ohne Anlagen (für die Gegenseite).
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Hast du in die Klageschrift reingeschrieben, dass du die Gerichtskosten einzahlst? .

Nee, noch nicht. Ich wollte die Klage heute abend schreiben. Also kann ich das durchaus weglassen und die kommen dann auf mich zu?

Wäre mir auch lieb, dann könnte ich das in den nächsten Monat schieben, ohne dass noch so viel Zeit ins Land geht.

Zur Geltendmachung der Kosten beim Beklagten gilt dann aber doch das Datum, wann ich die Klage eingereicht habe und nicht, wann die GK gezahlt wurden, oder?

Danke schonmal. :bussi:
Angela
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Nee, noch nicht. Ich wollte die Klage heute abend schreiben. Also kann ich das durchaus weglassen und die kommen dann auf mich zu?

Wäre mir auch lieb, dann könnte ich das in den nächsten Monat schieben, ohne dass noch so viel Zeit ins Land geht.

Zur Geltendmachung der Kosten beim Beklagten gilt dann aber doch das Datum, wann ich die Klage eingereicht habe und nicht, wann die GK gezahlt wurden, oder?

welche Kosten meinste jetzt damit genau?

Danke schonmal. :bussi:
Angela

Bei Sachen, die nicht sooo eilig sind, lassen wir uns vom Gericht zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses auffordern. Aber wenn du das bevorzugen solltest, würde ich empfehlen, die Sache im "Auge zu behalten", weil die Gerichte gerne mal was länger liegen lassen, bevor sie eine Zahlungsaufforderung rausschicken.

Die Klage ist rechtshängig, wenn sie der Gegenpartei zugestellt wurde, und das wird sie erst nach Eingang des Gerichtskostenvorschusses.
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Ich meine die Gerichtskosten, die der Beklagte zahlen muss. Aber vermutlich erst nach Rechtshängigkeit, nicht nach Antrag? Wobei beim MB ist es ja so, dass die GK mit Antrag fällig werden und dann auch direkt vom Antragsgegner bezahlt werden müssen.

Aber war es nicht so: So lange die GK noch nicht gezahlt sind, könnte ich theoretisch die Klage auch zurückziehen ohne das Kosten entstehen. Aber dann schwebt das Verfahren noch Tage oder Wochen im luftleeren Raum, ohne dass sich was tut.

Ist schon eilig das Ganze - also zahl ich doch besser ein, damit die Klage schnell rechtshängig und zugestellt wird. *pffffffffft*

Super klasse, was ich noch so brauche. :nein:

Liebe Grüße
Angela
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

was ihr alles wisst 8O
 

kolibri

Gehört zum Inventar
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Ich meine die Gerichtskosten, die der Beklagte zahlen muss. Aber vermutlich erst nach Rechtshängigkeit, nicht nach Antrag? Wobei beim MB ist es ja so, dass die GK mit Antrag fällig werden und dann auch direkt vom Antragsgegner bezahlt werden müssen.

Beim Mahnbescheid bezahlst du als Antragsteller auch erst mal vorab die Mahnbescheidskosten. Die werden dann zwar im Mahnbescheid bzw. später im Vollstreckungsbescheid mit aufgenommen, aber der Antragsteller verauslagt immer erst mal schön.

Aber war es nicht so: So lange die GK noch nicht gezahlt sind, könnte ich theoretisch die Klage auch zurückziehen ohne das Kosten entstehen. Aber dann schwebt das Verfahren noch Tage oder Wochen im luftleeren Raum, ohne dass sich was tut.

Ja, genau so ist das. Deswegen sage ich ja, irgendwann schreiben einen die Gerichte an und schicken eine Rechnung über den Gerichtskostenvorschuss evtl. verbunden mit dem Hinweis, dass, sollte man bis Tag X nichts mehr gehört werden bzw. keine Zahlung eingegangen sein, davon ausgegangen wird, dass die Klage zurückgenommen wurde. Da entstehen dann auch keine Kosten, so lange die Klage noch nicht rechtshängig war. Die von dir verauslagten Gerichtskosten machst du ja im Klageantrag gleich mit geltend (beantrage ich, die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen ....). Ich will mich jetzt echt nicht festlegen, ob das jedes Gericht so handhabt und zur Zahlung der Gerichtskosten auffordert. Kann gut sein, die Sache liegt ein halbes Jahr :umfall:. Ich würde die Gerichtskosten berappen in dem Moment, wo ich die Klage einreiche. Wenn du meinst, die Klage kann noch ne Weile liegen bleiben, dann wartest du halt. Ob sie nun bei dir daheim liegt oder beim Gericht, bis du die Gerichtskosten bezahlen kannst/willst :), ist ja eigentlich Jacke wie Hose.

Ist schon eilig das Ganze - also zahl ich doch besser ein, damit die Klage schnell rechtshängig und zugestellt wird. *pffffffffft*


Ja würde ich auch machen.

Super klasse, was ich noch so brauche. :nein:

Liebe Grüße
Angela

......................
 
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