Ich meine die Gerichtskosten, die der Beklagte zahlen muss. Aber vermutlich erst nach Rechtshängigkeit, nicht nach Antrag? Wobei beim MB ist es ja so, dass die GK mit Antrag fällig werden und dann auch direkt vom Antragsgegner bezahlt werden müssen.
Beim Mahnbescheid bezahlst du als Antragsteller auch erst mal vorab die Mahnbescheidskosten. Die werden dann zwar im Mahnbescheid bzw. später im Vollstreckungsbescheid mit aufgenommen, aber der Antragsteller verauslagt immer erst mal schön.
Aber war es nicht so: So lange die GK noch nicht gezahlt sind, könnte ich theoretisch die Klage auch zurückziehen ohne das Kosten entstehen. Aber dann schwebt das Verfahren noch Tage oder Wochen im luftleeren Raum, ohne dass sich was tut.
Ja, genau so ist das. Deswegen sage ich ja, irgendwann schreiben einen die Gerichte an und schicken eine Rechnung über den Gerichtskostenvorschuss evtl. verbunden mit dem Hinweis, dass, sollte man bis Tag X nichts mehr gehört werden bzw. keine Zahlung eingegangen sein, davon ausgegangen wird, dass die Klage zurückgenommen wurde. Da entstehen dann auch keine Kosten, so lange die Klage noch nicht rechtshängig war. Die von dir verauslagten Gerichtskosten machst du ja im Klageantrag gleich mit geltend (beantrage ich, die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen ....). Ich will mich jetzt echt nicht festlegen, ob das jedes Gericht so handhabt und zur Zahlung der Gerichtskosten auffordert. Kann gut sein, die Sache liegt ein halbes Jahr . Ich würde die Gerichtskosten berappen in dem Moment, wo ich die Klage einreiche. Wenn du meinst, die Klage kann noch ne Weile liegen bleiben, dann wartest du halt. Ob sie nun bei dir daheim liegt oder beim Gericht, bis du die Gerichtskosten bezahlen kannst/willst , ist ja eigentlich Jacke wie Hose.
Ist schon eilig das Ganze - also zahl ich doch besser ein, damit die Klage schnell rechtshängig und zugestellt wird. *pffffffffft*
Ja würde ich auch machen.
Super klasse, was ich noch so brauche. :nein:
Liebe Grüße
Angela