@Auslandschweizer und interessierte, Doppelbürger?!

Brini

ohne Ende verliebt
Hallo zusammen,

wenn ihr mal richtig viel Zeit habt würde ich mich sehr freuen wenn ihr mir beim übersetzen helfen würdet.

Ich hab das jetzt zweimal gelesen und irgendwie überhaupt nicht kapiert :heilisch:

Heute waren wir (mal kurz :umfall: ) in Stuttgart weil Melissa's Pass abgelaufen war. Ich wollte das eigentlich hinauszögern weil wir doch im August heiraten und beide Stephan's Namen annehmen möchten. Nun, leider liess sich das nicht so weit hinausschieben also mussten wir heute, für gerade mal 4 Monate, einen neuen Pass beantragen. Von der investierten Zeit mal abgesehen hat das auch ganz schön Asche gekostet, Sprit (Stuttgart ist nicht grad um's Eck :umfall:, Passfotots, Anträge ect.. )

Sodele, ich schweife ab.

Ich habe die Dame, die irgendwie genervt war, gefragt wie das denn in zukunft abläuft (wir MUSSTEN ja persönilch vorsprechen. Was ich einerseits verstehen kann, andererseits fahr ich halt nicht mal eben dahin) und kamen dabei auf das Thema Doppelbürger.

Mein letzter Stand war: Doppelbürger kann man nicht mehr werden. Jetzt sagt doch die Dame, dies sei möglich. Nun hab ich geforscht und dies hier gefunden: Auslandschweizer: Doppelbürgerrecht

Nur kapiert hab ich es irgendwie nicht so ganz. Ist es jetzt MEHR Vorteil oder Mehr Nachteil?! Kann Stephan also durch die Heirat auch Doppelbürger werden?

Ich meine das so verstanden zu haben, dass wir nach 4 Ehejahren BEIDE Doppelbürger werden können? Was meinen die mit dem Erbrecht? Welches gilt jetzt bei wem? (Bei ihm weiterhin das deutsche Recht, oder eben nich?) Ich bin bei solchen Texten so schnell überfodert. Sollen doch einfach: Schweizgeborenen und Deutschgeborenen schreiben :hahaha:

Ojeh, ich muss das später nochmals lesen. Aber wenn jemand gerne aufklärt, dann würde ich mich schon freuen :bravo:

Grüssle Sabrina
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: @Auslandschweizer und interessierte, Doppelbürger?!

Mit dem Anfang komm ich halbwegs klar...

das hier verwirrt mich sehr:

Die meisten Ehegatten kümmern sich um solche eherechtlichen Grundsatzfragen nicht, was bei einer internationalen Problematik zu furiosen Problemen mit entsprechenden Kosten führen kann. Immer ans Eherecht aber muss man denken, wenn es um das deutsche Erbrecht geht. Die Deutschen binden nämlich die Ehegattenerbquote an die deutsche Zugewinngemeinschaft. Ohne deutsche Zugewinngemeinschaft halbiert sich die Ehegattenerbquote. Entsprechend höher fallen dann Pflichtteilsansprüche aus.

Langfristige Konsequenzen

All das wird relevant, wenn eine deutsche Staatsangehörigkeit hinzu erworben werden soll. Nach deutschem Recht hat der Deutsche nämlich (im Gegensatz zum Schweizer) kein erbrechtliches Wahlrecht. Er unterliegt zwingend dem deutschen Erbrecht und verliert damit seine bisherige Schweizer Option, zwischen seinem nationalen Recht und dem Ortsrecht zu wählen.
Dass Schweizer Gerichte dies für den Schweizer gebliebenen Doppelbürger aber gerade anders sehen würden, macht die Sache kompliziert. Manchen reizt dies, solche Gegensätze zu erbrechtlichen Gestaltungen zu nutzen.

Der Zuerwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit hat also vor allem langfristige Konsequenzen, die in der eigenen Lebens- und Vermögensnachfolgeplanung sorgfältig eingewoben werden sollten.


Kann mir jemand sagen, was ich damit anfangen soll?

Danke schonmal

:winke: Sabrina
 

Jaspis

Golden Girl
AW: @Auslandschweizer und interessierte, Doppelbürger?!

Du hast ja Fragen *g*

Ahalso, ja, Stephan kann Doppelbürger werden. Allerdings nicht nach vier Jahren, sondern weil ihr ja im Ausland lebt nach sechs Jahren Ehe

Die Schweiz verlangt zwölf Jahre Aufenthaltsdauer oder fünf Jahre Ehedauer (sechs Jahre bei Wohnsitz im Ausland) für eine erleichterte Einbürgerung.

Du kannst nach vier Jahren Ehe wohl ne zusätzliche deutsche Staatsbürgerschaft beantragen

Nach acht Jahren Aufenthaltsdauer oder nach vier Jahren Ehedauer kann also jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit hinzu erworben werden.

(da fällt mir grad auf, ich sollte mich doch glatt erkundigen, schliesslich bin ich in Kürze vier Jahre verheiratet und der Scheidungstermin steht noch immer nicht fest :hahaha:)


Was das Erbschaftsgedöns angeht, frag mich bitte nicht, da müsstet ihr wahrscheinlich eher mit nem Fachmann oder ner Fachfrau reden.

Was sicherlich noch überlegenswert wäre: Was bringt euch das überhaupt? Habt ihr vor irgendwann in die Schweiz zu ziehen? Wenn, dann wär's sicherlich eine Option, allerdings ist dann eben auch der Militärfaktor wieder da (Militärpflichtersatzkosten)

Ach ja und du, du könntest natürlich so einen EU-Pass bekommen. Obs den ganzen Aufwand wert ist, keine Ahnung, wir sind ja nicht sooo schlecht gestellt durch die Bilateralen Verträge, find ich.

Lieben Gruss so von Auslandschweizerin zu Auslandschweizerin :winke:

J.
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: @Auslandschweizer und interessierte, Doppelbürger?!

Hallo Jaspis,

Ich hab gesehen dass Du den Beitrag liest und musste grinsen... hast Du aber schnell gesehen :bussi:



Du hast ja Fragen *g*

Ahalso, ja, Stephan kann Doppelbürger werden. Allerdings nicht nach vier Jahren, sondern weil ihr ja im Ausland lebt nach sechs Jahren Ehe

ähm, ICH lebe im Ausland, ER ist ja "im eigenen Land" :???:
Ich bin Schweizerin, er Deutscher. Hm... heisst, er muss mit der "Ausländerin", also mir :)zwinker: ) mind. 6 Jahre verheiratet sein um den schweizer Pass zu kriegen. Ok, sol langsam fällt glaub ich der Groschen :hahaha:




Du kannst nach vier Jahren Ehe wohl ne zusätzliche deutsche Staatsbürgerschaft beantragen

Genau, so hab ich des auch verstanden :cool:


(da fällt mir grad auf, ich sollte mich doch glatt erkundigen, schliesslich bin ich in Kürze vier Jahre verheiratet und der Scheidungstermin steht noch immer nicht fest :hahaha:)

Klingt kompliziert :umfall:

Was das Erbschaftsgedöns angeht, frag mich bitte nicht, da müsstet ihr wahrscheinlich eher mit nem Fachmann oder ner Fachfrau reden.

Was sicherlich noch überlegenswert wäre: Was bringt euch das überhaupt? Habt ihr vor irgendwann in die Schweiz zu ziehen? Wenn, dann wär's sicherlich eine Option, allerdings ist dann eben auch der Militärfaktor wieder da (Militärpflichtersatzkosten)

Also den Weg in die Schweiz wollen wir uns auf jedenfall offen halten. Deswegen würde ich die Schweizer Staatsbürgerschaft auch nie abgeben wollen. Ich möchte jederzeit zurück können ohne grosse Erklärungen. Man weiss ja nie ;-) Was die Militärpflicht betrifft, so muss ich als Frau ja wohl eher nicht (das kommt vielleicht irgendwann) und er hat bald seine 10 Jahre Bundeswehr hinter sich gebracht, ich glaub da kann keiner kommen und sagen da fehlen noch ein paar Pflichttage :hahaha:


Ach ja und du, du könntest natürlich so einen EU-Pass bekommen. Obs den ganzen Aufwand wert ist, keine Ahnung, wir sind ja nicht sooo schlecht gestellt durch die Bilateralen Verträge, find ich.

Stimmt, aber wenn die möglichkeit ja wohl DOCH besteht, wüsste ich schon gerne ob man auch Vorteile daraus ziehen könnte. Die Nachteile sollte man natürlich nicht übersehen, hab ich aber bisher auch noch nicht wirklich gefunden. Oder eben das gelesene nicht verstanden :heilisch:
Lieben Gruss so von Auslandschweizerin zu Auslandschweizerin :winke:

J.

Liebe Grüsse an die andere Auslandschweizerin!!! :winke:
 

Jaspis

Golden Girl
AW: @Auslandschweizer und interessierte, Doppelbürger?!

Ahalso, den CH-Pass würd ich auch nie aufgeben. Ohnein. Allerdings könnt ihr jederzeit zurück, auch wenn Stephan KEIN Doppelbürger ist, erstens weil ihr verheiratet seid (sein werdet) zweitens eben auch wegen der Bilateralen.

Was das Militär angeht, so ist es den Schweizern schnurzpiepsegal, ob Stephan schon in DE irgendwas gemacht hat. Und umgekehrt genauso. WENN er Schweizer würde, müsste er (wenn er in der Schweiz lebt) zahlen.

Hält er sich aber länger als drei Monate in der Schweiz auf oder wird er Grenzgänger, beginnt die Meldepflicht. Verlegt er seinen (steuerlichen) Wohnsitz in die Schweiz, muss er bis zum Ende Wehrpflichtersatz bezahlen.

Was die Vorteile für dich angingen: Hm, eben, du hättest einen EU-Pass und würdest von daher die ganzen Freiheiten diesbezüglich geniessen können (in allen EU Ländern). Des weiteren könntest du natürlich in DE wählen, hättest anspruch auf irgendwelche Leistungen ohne dass du die Befürchtung haben müsstest, deinen Aufenthaltstitel zu verlieren (bsp Hartz IV), wobei du das, wenn du verheiratet bist mit nem Deutschen, je eh nicht befürchten musst.

Nuja, ich persönlich find's eigentlich ganz ok so ohne.... bis auf das Wahlrecht, das hätt ich schon gerne (und würd dafür temporär das in der CH abgeben... vielleicht :zwinker:)

Aber ich bin keine Expertin. Vielleicht kannst ja mal mit dem zuständigen Konsulat reden. Die hier sind echt total nett, freundlich und hilfsbereit. Und ihr habt ja eh noch ein paar Jährchen Zeit.

Lieben Gruss an dich
J.
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: @Auslandschweizer und interessierte, Doppelbürger?!

Hallo nochmals.

ja das klingt dann schon ganz anders :rolleyes:. Stimmt, den Schweizern kann es ziemlich egal sein, ob er n D Wehrdienst geleistet hat. Okey das leuchtet ein. Wahlrecht verzichte ich ganz gerne, schlichtweg weil ich keine Ahnung und auch (bisher jedenfalls) nicht allzugrosses Interesse habe an der Politik. Vielleicht kommt das ja noch mit dem älter werden :heilisch:

Was mich jetzt aber interessieren würde, hab ich mich schlichtweg "ver"-lesen oder steht da wirklich was wegen dem Erbrecht? Gehts da nur um das erbrecht beim Ehepartner oder um das allg. Erbrecht? Wo ist da der Unterschied zu der Schweiz und Deutschland?

Grüssle Sabrina
 

Jaspis

Golden Girl
AW: @Auslandschweizer und interessierte, Doppelbürger?!

Ups, das hab ich irgendwie überlesen, sorry.

Ahalso wegen des Erbrechts zitier ich der Einfachheit halber mal aus einem meiner obigen Beiträge :D

Was das Erbschaftsgedöns angeht, frag mich bitte nicht, da müsstet ihr wahrscheinlich eher mit nem Fachmann oder ner Fachfrau reden.

Ich hab überhaupt keinerlei Ahnung und da ich arm wie ne Kirchenmaus bin und vielleicht auch bald einmal geschieden, ist das auch relativ irrelevant für mich *g*

J.
 

midnightlady24

Gehört zum Inventar
AW: @Auslandschweizer und interessierte, Doppelbürger?!

Habt ihr vor irgendwann in die Schweiz zu ziehen? Wenn, dann wär's sicherlich eine Option, allerdings ist dann eben auch der Militärfaktor wieder da (Militärpflichtersatzkosten)

Zitat aus dem Text:
Das Abkommen zwischen beiden Staaten über die Wehrpflicht der Doppelstaatler, das die gegenseitige Anerkennung von geleistetem Wehrdienst regeln soll, kommt, ist aber noch nicht in Kraft.


Also ich denke, da es eh noch ein paar Jahre dauert, bis es bei Euch mit dem Thema richtig ernst wird, hat sich diese Militärersatzpflichtkostendingsbums auch erledigt.


LG, Monika
 
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