Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

E

Enie

:winke:
Eine Dame von meiner Haftpflichtversicherung riet mir, in einen Tarif zu wechseln, der auch Leistungen bei Deliktunfähigkeit Minderjähriger beinhaltet.
Was bedeutet das denn genau? Sie hat mir was zugeschickt, aber ich versteh's noch immer nicht.
Wenn V etwas älter ist und beim Patenonkel das teure weiße Ledersofa bemalt :-D ist das doch sowieso abgedeckt über die Haftpflicht. Irgendwie gehts da um andere Fälle, wo wir nicht direkt aufsichtspflichtig sind, oder?
Wer kennt sich aus?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

sonnenblume06

Gehört zum Inventar
AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

kurz OT: ich hab bei ersten Mal "Haftpflicht - DENKUNfähigkeit Minderjähriger" gelesen und hatte es für nen Scherz gehalten ...

Aber bei manchen Versicherung zahlen die nur, wenn man seine Aufsichtspflicht verletzt und dann ein Schaden entsteht, sonst nicht. Ich denke mal, daß diese Deliktunfähigkeit das dann aber wieder einschließen soll. Würde ich aber nochmal genauer fragen, am besten mit nem Beispiel und wie lange vorher der Schutz bestehen muß, daß spielt nämlich manchmal auch ne Rolle.
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

:winke:

wenn ein Deliktunfähiger einen Schaden verursacht - also ein 2-jähriger bemalt z.B. die Couch des Onkels - dann ist dieser Knirps für den Schaden nicht haftbar zu machen - weil deliktunfähig. Der Onkel kann sich also an den Neffen nicht wenden. Falls jetzt aber die Mama ihre Aufsichtspflicht verletzt hat - sprich: sie hat den Spross mit dem Edding alleine im Zimmer gelassen - dann kann sich der Onkel an die Mutter wenden und deren Haftpflicht würde bezahlen.
Verletzt die Mutter aber NICHT die Aufsichtspflicht, sprich: sie ist dabei, sitzt direkt daneben und kann es nicht verhindern, dass es passiert - dann haftet auch sie nicht. Und der Onkel guckt in die Röhre.

Dagegen kann man sich zusätzlich versichern. Also gegen die Schadenfälle, wo du deine Aufsichtspflicht NICHT verletzt hast und trotzdem ein Schaden entstanden ist.

:winke:
Angela
 

black_bird

Dauerschnullerer
AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

Wir haben unsere Kinder auch zusätzlich mitversichert. Zwar wird nur bis 3500€ gezahlt aber immerhin besser als gar nix.
Ich meine wie schnell ist es passiert das man spazieren geht das Kind nen stein aufhebt und wirft ihn gegen ein Auto?
Oder man ist bei freunden und das Kind wirft ein glas Wein um und versaut damit den Teppich.
Wenn dann keine versicherung da ist die haftet macht man sich bestimmt keine freunde. Deswegen war es mir wichtig das die kids auch unter 7 Jahren versichert sind.
Bis jetzt brauchten wir sie ein mal weil Simon bei schwiemu ne Kerze umgeworfen hat und den Teppich versaut hat. Die Versicherung hat ohne Probs gezahlt.

Ich kann es also nur jedem empfehlen.

Lg
Sandra
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

Ich kann es also nur jedem empfehlen.

Lg
Sandra

:hahaha: Ich finde es ehrlich gesagt überflüssig. (vor allem bei kleinen Kindern, die immer unter Obhut sind)
Ohne jetzt zum Versicherungsbetrug aufrufen zu wollen (da bin ich echt die Letzte) aber es hängt wirklich manchmal einfach nur von der Schadenschilderung ab, ob man was bekommt oder nicht.

Mal das Beispiel mit der Couch: Du kannst natürlich schreiben:

"Ich sah noch, wie er den Edding nimmt, will hingreifen, aber er war einfach zu schnell, obwohl meine Aufmerksamkeit die ganze Zeit bei ihm war" (=reguläre Haftpflicht zahlt nicht)

oder

"Der Edding lag auf dem Tisch, ich war im Gespräch mit meinem Bruder vertieft und sah nicht, dass mein Sohn diesen nahm. Als ich mich meinem Kind wieder zuwandte, war es bereits passiert" (=regluäre Haftpflicht zahlt)

Der erste Fall ist fast so utopisch. Welche Mutter, die ihre VOLLE Aufmerksamkeit auf das Kind gelenkt hat und weiße Couch + Edding = nix gut kombiniert, ist nicht schnell wie der Blitz? :hahaha: Und wenn es doch passiert, war man wohl, wie in der zweiten Schilderung, kurz abgelenkt.

Sinn macht die Versicherung mMn bei einem Kind, was häufiger schon alleine unterwegs ist (und auch altersgemäß sein darf) - also, wie z.B. ein Schulkind, das schon alleine zur Schule geht und noch keine 7 Jahre alt ist. Wie in dem Fall: Kind schießt auf Schulweg mit Ball Fensterscheibe ein. Kind ist deliktunfähig - Aufsichtspflicht wird nicht verletzt (da Kind altersmäßig den Schulweg schon alleine gehen kann und darf, Aufsicht der Eltern nicht erforderlich) Kind muss nicht zahlen, weil deliktunfähig. Eltern müssen nicht zahlen, weil Aufsichtspflicht nicht verletzt. Der Gelackmeierte ist im Endeffekt der mit der Scheibe - der aber sein Geld sowieso von seiner Glasbruchversicherung bekommt. Problem wäre nur dann gegeben, wenn dieser Mensch eben nicht gegen Glasbruch versichert wäre. Aber jemand, der im EG wohnt oder einen Laden hat mit großer Verglasung, ist eh sehr risikofreudig, wenn er sich dagegen nicht absichert. Aber warum soll ICH dann mit einer Zusatzhaftpflichtversicherung, die MEIN Geld kostet, SEIN Defizit ausgleichen? :nein:

Man muss sich halt vergegenwärtigen: Wenn euer Kind deliktunfähig ist und es etwas anstellt, ohne dass ihr eure Aufsichtspflicht verletzt - dann ist nicht nur die Versicherung leistungsfrei, sondern IHR seid definitv auch für Dritte nicht haftbar zu machen. Sprich: Der Geschädigte hat da den schwarzen Peter. Bei Freunden und Familie mag man jemanden sicherlich nicht in der Patsche sitzen lassen. Aber bei fremden Leuten würde ich jetzt einfach auch mal davon ausgehen, dass sie ihre eigenen Versicherungen haben und die Gesetzeslage eben ist, wie sie ist und akzeptiert werden muss *schulterzuck*

Liebe Grüße
Angela
 

Daggi

Columbinchen
AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

Angela, du sprichst hier von Kleinigkeiten. Aber was, wenn mal etwas größeres ist?

Stell dir vor, ein Kleinkind reißt sich von der Hand der Mutter los und rennt auf die Straße. Der Autofahrer weicht dem Kind aus und knallt dabei gegen ein anderes Auto. Und wird womöglich dabei selber noch verletzt. Soll der jetzt dafür bestraft werden, daß er das Kind nicht über den Haufen gefahren hat?
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

:winke:

das zahlt dann seine Autoversicherung. Der Autofahrer haftet immer aus der Betriebsgefahr seines Autos heraus. Es gibt zwar das sogenannte "unabwendbare Ereignis" aber das ist SO eng gefasst und äußerst selten, dass der Autofahrer bzw. dessen Haftpflicht i.d.R. immer bezahlt.

Das einzige, was passieren könnte ist, dass der Autofahrer auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen bleibt, wenn er keine Vollkasko hat. Aber das ist SEIN Risiko, das er beim Autofahren trägt. Nicht deines. Gleiches ist ja auch, wenn ihm eine Ente oder Taube oder was weiß ich vors Auto läuft. (die sind auch nicht haftpflichtversichert) :hahaha:

Autofahren = Risiko. Wenn man dieses Risiko nicht eingehen will, dann muss man schlicht und ergreifend mit der Bahn fahren. Ansonsten muss man eben damit rechnen, dass man auch mal einen Unfall hat.

Man muss auch sehen, dass man als Autofahrer bei einem Unfall mit einem Fußgänger oder Radfahrer egal welchen Alters, eigentlich IMMER die A-Karte gezogen hat und sozusagen "bestraft" wird. Ist so und auch mit gutem Grund vom Gesetzgeber so festgelegt. Aber das ist doch nicht dein Problem, als Fußgänger.
Hilft nur, wie in der Fahrschule gelernt: Kinder am Seitenrand - erhöhte Aufmerksamkeit - angepasste Geschwindigkeit - Kind könnte auf die Straße laufen.

Natürlich ist es doof für den Autofahrer. Und wenn man sich als Mutter in der Schuld fühlt und dankbar ist, dass dem Kind nix passiert ist, kann man sich ja auch gerne an der Reparatur beteiligen. Aber das ist absolut freiwillig.

:winke:
Angela
 
Oben