Rentenversicherungsplficht von Selbständigen

Kristina

Dauerschnullerer
AW: Rentenversicherungsplficht von Selbständigen

Puh extrem gut nicht, aber ich weiss dass ich mit meiner Selbständigkeit
aus der Rentenversicherungspflicht raus bin.

Ich werd jetzt mit dem Mindestbeitrag meine Pflichtjahre erfüllen
und dann ists vorbei.

Was willst denn genau wissen?
 
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Su

Das Luder
AW: Rentenversicherungsplficht von Selbständigen

Also,

ich bekomme es ja mit meinen Beruf hin, nicht pflichtig zu sein.

Aber Markus trifft es als Trainer voll und wir suchen gerade eine Lösung um das zu umgehen.

Lt. meinen Recherechen hätte er dann einen Regelbeitrag i.H.v. 487,55 an die gesetzliche Renteversicherung zu zahlen, MONATLICH, und das würde wir lieber in eine private Absicherung stecken.

Er ist also selbständiger Trainer und bekommt gerade einen Vertrag.

Seine Tätigkeit wird die Koordination der Jugend und Kinder sein und Trainer der 1. Herren.

Eine Idee wäre das ganze nicht als Trainer sondern als Organisator oder so zu betiteln:rolleyes:

Tja und da hätte ich gerne Hilfe.

Steinchen, zahlst Du ein, oder? Und wenn ja den o.g. Betrag oder wie wird das berechnet?

LG
Su
 

Lapislazuli

Steinchen
AW: Rentenversicherungsplficht von Selbständigen

Zu eurem Problem weiss ich nicht wirklich was, da würde ich mich auf einer Rechts-Seite versuchen schlau zu machen, denn es kommt sehr auf die Art des Berufes an (es gibt selbständige Berufsgruppen, die müssen zwingend, andere, denen ist es freigestellt). Und ja, ich zahle ein (muss). Ab einem Verdienst von 401€ gehen 19.5% Rente weg.

Und, um ehrlich zu sein, bei dem Thema könnt ich k****, aber das ist ein anderes Thema und nicht für öffentliche Bereiche.

Su, ich würde euch sehr raten, euch an jemanden sehr kompetenten zu wenden, denn mit dem Thema ist nicht wirklich zu spassen.

Guets nächtle
L.
 
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Volleybap

Herzkönig
AW: Rentenversicherungsplficht von Selbständigen

DAS würde ich mal brav anonymisiert mit dem Rentenversicherer durchsprechen bzw. Fin-Amt. Es geht ja deutlich um einen Klienten...Es kommt letztlich tatsächlich auf die Formulierungen im Arbeitsvertrag an, wie dein Mann eingeordnet wird.
Ahnung haben könnten der Hockeyverband, weil diese Sache sicherlich nicht zum ersten Mal auftritt und der DSB (wie auch immer die Nachfolgeorganisation heißen mag) oder ähnliche Einzelverbände. Am professionellsten ist das sicherlich beim Fußball geregelt, vermute ich.

Wichtig wäre, die Form vorab mit den Entscheiderstellen durchzusprechen. Denn dann habt Ihr Rechtsschutz, wenn hinterher mal wieder ein Schlaumeier kommt und es anders sieht...
 

Su

Das Luder
AW: Rentenversicherungsplficht von Selbständigen

DAS würde ich mal brav anonymisiert mit dem Rentenversicherer durchsprechen bzw. Fin-Amt.


Also, das FA kannst Du schona mal vergessen, da kann man froh sein, wenn die sich im Steuerrecht auskennen:hahaha:

Ich habe jetzt mal unseren FreundAnwalt auf das Thema angesetzt ...

LG
Su
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Rentenversicherungsplficht von Selbständigen

Och, es geht weniger ums Auskennen als vielmehr ums Anerkennen. Wenn man die entscheidende Stelle, Du kennst das Spiel, in die Konstruktion der Sache mit einbezogen hat, können die dahinter nicht mehr zurück. Man hat dann diesen Bestandschutz...
Man muss halt den guten Vorschlag haben, damit die brav nicken können...
 
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