Arbeitsausfall der Eltern

Jenni

Gehört zum Inventar
:winke:

Ich bräucht mal auf die schnelle ein paar Infos: Joshua liegt nach einem Asthmaanfall heute morgen im Krankenhaus, ich hab mich mit aufnehmen lassen. Morgen müsste ich eigentlich arbeiten und mein Mann musste heute nach zwei Stunden Arbeit wieder heimgehen und kann auch morgen nicht zur Arbeit, da Linus ja sonst alleine ist.

Wie funktioniert das jetzt? Wo hol ich mir welche Bescheinigungen?

Ich weiß, es wurde schon mehrfach hier geschrieben, aber ich hab grad einfach keinen Nerv auf die Suche zu gehen.

Dankeschön :bussi:

Jenni
 

sonnenblume06

Gehört zum Inventar
AW: Arbeitsausfall der Eltern

am eifachten? Laßt euch vom Hausarzt krankschreiben.
Ansosnten AG informieren und KK, die zahlt dann die Haushaltshilfe (in diesem Fall deinen Mann). Dort anrufen, die schicken euch die Zettel zu.
Dein Mann kriegt dann den Gehaltsausfall von der KK.
 

Finele

Fitznase
AW: Arbeitsausfall der Eltern

Bei Dir müßte das eigentlich automatisch übers KH geregelt sein - Du wurdest aus "medizinisch notwendigen Gründen" mit aufgenommen?
Heißt, die KK bekommt vom Krankenhaus die Bescheinigung und leitet das dann wegen der Entgeltbescheinigung an deinen AG weiter. Du bekommst dann Nettoausfallgeld :jaja:.

Bei Deinem Mann müßte das dann über die KK als Haushaltshilfe laufen - einfach bei KK anrufen.

Mich durfte, als ich mit Fine eingewiesen wurde, weder die KiÄ noch meine Hausärztin krank schreiben.

Alles Gute für Joshua!

:winke:
 
E

Enie

AW: Arbeitsausfall der Eltern

Finele hat's ja schon erschöpfend beschrieben - bleibt mir, Deinem Kleinen gute Besserung zu wünschen!!
 
B

BlonderEngel

AW: Arbeitsausfall der Eltern

soviel wie ich weiß, brauchst Du dem Arbeitnehmer nur Bescheid geben, dass eurer Kind krank ist. Du darfst nämlich im Jahr soundsoviele Tage (müsste ich mal selbst nachschauen) im Jahr wegen Krankheit des Kindes daheim bleiben. Das gilt für beide Elternteile.
Die Bescheinigung des Krankenhauses dürfte doch wohl genügen als Beweis oder?
 
B

BlonderEngel

AW: Arbeitsausfall der Eltern

http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/freistellung_krankheit.php

Freistellung von der Arbeit bei Krankheit des Kindes

Stichworte: Krankheit des Kindes, unbezahlt von der Arbeit freistellen, bezahlte Freistellung, Gesetzliche Krankenkasse, privat versichert, Krankengeld

Wenn das Kind krank ist, drängt sich - je nach Alter des Kindes - die Frage der Betreuung auf. Bei kleineren Kindern und/oder einer schwereren Erkrankung wird die Mutter oder der Vater selbst die Betreuung übernehmen wollen.

In diesen Fällen besteht für ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, sich unbezahlt vom Arbeitgeber freistellen zu lassen. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld. Voraussetzung für diese Freistellung nach § 45 SGB V ist, dass:

das Kind noch keine 12 Jahre alt ist,
die Betreuung aus ärztlicher Sicht erforderlich ist,
über die Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird und
im Haushalt keine andere Person lebt, die das Kind betreuen kann.
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann man sich für jedes Kind unbezahlt bis zu 10 Arbeitstagen im Jahr, als Alleinerziehende 20 Arbeitstage im Jahr freistellen lassen. Bei mehreren Kindern kann man sich für höchstens 25 Arbeitstage, als Alleinerziehende für höchstens 50 Arbeitstage im Jahr unbezahlte Freistellung verlangen.

Man kann in diesen Fällen allerdings auch nach § 616 BGB unter Weiterzahlung der Vergütung kurzfristig zur Betreuung zu Hause bleiben, wenn keine andere Person im Haushalt lebt, die das Kind versorgen kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.5.1992, Aktenzeichen 2 AZR 10/92). Im Normalfall wird nur eine bezahlte Freistellung von wenigen Tagen als gerechtfertigt angesehen werden können. Bei einem Kind unter 8 Jahren hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.4.1978, Aktenzeichen 5 AZR 834/76) einen Zeitraum von 5 Tagen als zulässig angesehen.
 
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