Steuererklärung Kinderbetreuung

Trixi

Seelenfänger
Kann mir jemand sagen, wer die Kiga-Kosten ansetzen kann?
Wir haben beide 1/2 Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte, falls das etwas ausmacht und sind nicht verheiratet.
Oder müssen/können die Beträge aufgeteilt werden?
Leider fiel mir das gerade erst ein und ich wollte doch nun endlich mal die Steuererklärung fertig machen. Das Finanzamt hat ja seit mittags zu:winke:

Wer kann mir helfen? Gerne auch per PN.
 
Zuletzt bearbeitet:

Volleybap

Herzkönig
AW: Steuererklärung Kinderbetreuung

Kiga-Kosten ansetzen? Sag mir sofort Bescheid, wenn das bei Dir klappt...

Nee, da kriegt man meines Wissens nichts, es ist nicht absetzbar. Einziger Dreh wäre, Du kuhhandelst mit Deinem Arbeitgeber. Er übernimmt die Kiga-Kosten und kürzt Dein Gehalt. Du stehst netto besser da, weil er darauf keine Sozialabgaben leisten muss.
 

yuppi

Gehört zum Inventar
AW: Steuererklärung Kinderbetreuung

Also ich habe die Kindergarten kosten auch immer abgesetzt.

Das fällt unter Kinderbetreuungskosten Ralf, da gibts nen Extra Abschnitt ich glaub auf der Rückseite vom Kind Bogen :???:

Abgesetzt werden drüfen aber nur die Betreuungskosten, sprich Essensgeld muß rausgerechnet werden.

Wie das mit der Aufteilung ist, weiß ich leider nicht, da ich ja alleine bin
 

Kathi

Dino
AW: Steuererklärung Kinderbetreuung

Ralf, da bist du auf dem Holzweg. Seit 2006 können nämlich Kinderbetreuungskosten für Kinder von 3-6 Jahren bis zu 3 Dritteln abgesetzt werden (höchstens 4000 Euro). Beide Eltern müssen allerdings berustätig sein, oder bei Alleinerziehenden eben der allein Erziehende.
*weiterlesen*
 

Kathi

Dino
AW: Steuererklärung Kinderbetreuung

Nachtrag: Vor 2006 konnte man die Kosten auch schon absetzen, allerdings war das erst ab 1500 Euro irgendwas möglich und man konnte höchstens 1500 Euro irgendwas absetzen.
 

Su

Das Luder
AW: Steuererklärung Kinderbetreuung

Danke Kathi, ja sind absetzbar, normalerweise jeder 50 % außer man beantragt extra was anderes.

Lg
Su
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Steuererklärung Kinderbetreuung

Oha. Isch hab die Kinder zufrüh gekrischt. Mist... Damals gings noch nicht. Hätte die Klappe halten sollen, sorry...
 

yuppi

Gehört zum Inventar
AW: Steuererklärung Kinderbetreuung

Ralf, da bist du auf dem Holzweg. Seit 2006 können nämlich Kinderbetreuungskosten für Kinder von 3-6 Jahren bis zu 3 Dritteln abgesetzt werden (höchstens 4000 Euro). Beide Eltern müssen allerdings berustätig sein, oder bei Alleinerziehenden eben der allein Erziehende.
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Betreuungskosten für Kinder bis zum 14 Lebensjahr kann man doch auch absetzen...:???:
 
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