Dringend!!Prozesshilfeantrag und Lebensversicherung

cecafu

Oberhenne
Kann man seine Lebensversicherung beleihen,
wenn ein Prozesshilfeantrag läuft???
Der Antrag ist noch nicht bewilligt, d.h. er wird noch geprüft.

Kann man überhaupt jede Lebenversicherung beleihen?

Mit dem Geld aus der Lebensversicherung soll ein Konto ausgeglichen werden.
D.h. es soll davon nichts angeschafft werden.

Hat Jemand davon Ahnung?
:winke: Ralf, Su oder sonst Jemand?

Vielen Dank.
 

cecafu

Oberhenne
AW: Dringend!!Prozesshilfeantrag und Lebensversicherung

Zusatz:
Prozesshilfeantrag wurde für die Scheidung gestellt ;-)
 

Daggi

Columbinchen
AW: Dringend!!Prozesshilfeantrag und Lebensversicherung

Frag doch einfach deinen Versicherungsvetreter. Unserer gibt uns da immer gerne Auskunft, was möglich ist.

LG
Daggi
 

Su

Das Luder
AW: Dringend!!Prozesshilfeantrag und Lebensversicherung

Sorry, mit Prozeßhilfe kenne ich mich leider gar nicht aus. Ich kann Dir nur sagen, das bei der Auszahlung erst einaml Kapitalertragssteuer einbehalten wird wenn ihr sie vor Ablauft auszahlen lasst. Wobei Du ja beleihen schreibst, wie soll das gehen?

LG
Su
 

cecafu

Oberhenne
AW: Dringend!!Prozesshilfeantrag und Lebensversicherung

Beleihen bedeutet, dass ich mir quasi einen Betrag X aus der bis jetzt eingezahlten Versicherungssumme rausnehme,
und diesen Betrag in Raten an meine Versicherung zurückzahle
mit Zinsen.

Ähnlich wie ein Kredit, nur das es mein Geld ist.

Also ich rede nicht von Rückkauf der kompletten Versicherung.
:winke:
 

Su

Das Luder
AW: Dringend!!Prozesshilfeantrag und Lebensversicherung

Beleihen bedeutet, dass ich mir quasi einen Betrag X aus der bis jetzt eingezahlten Versicherungssumme rausnehme,
und diesen Betrag in Raten an meine Versicherung zurückzahle
mit Zinsen.

Ähnlich wie ein Kredit, nur das es mein Geld ist.

Also ich rede nicht von Rückkauf der kompletten Versicherung.
:winke:

Ah, wußte ich gar nicht dass die das auch machen.....

Lg
Su
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Dringend!!Prozesshilfeantrag und Lebensversicherung

Das ist nicht guenstig. Frage ist, wie weit der die PKH ist. Hast Du schon alles angeben muessen, was Du hast? Normalerweise faellt die LV aus der berechnung raus, weil Du da nicht drauf Zugriff nehmen kannst, also feste laufzeit und Alterssicherung. Wenn Du aber doch kannst und es auch noch tust, dann koennte ein scharfer Richter Anspruch melden. Also warte mindestens, bis die PKH durch ist. Denn die Genehmigung gilt fuer den Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn sich danach etwas aendert...
Andererseits gleichst Du ja Schulden aus, die hast du auch (hoffentlich) bei der PKH angegeben. Da die Erstentscheidung innerhalb von ein paar Tagen faellt, wuerde ich es rauszoegern...
 

cecafu

Oberhenne
AW: Dringend!!Prozesshilfeantrag und Lebensversicherung

Das ist nicht guenstig. Frage ist, wie weit der die PKH ist. Hast Du schon alles angeben muessen, was Du hast? Normalerweise faellt die LV aus der berechnung raus, weil Du da nicht drauf Zugriff nehmen kannst, also feste laufzeit und Alterssicherung. Wenn Du aber doch kannst und es auch noch tust, dann koennte ein scharfer Richter Anspruch melden. Also warte mindestens, bis die PKH durch ist. Denn die Genehmigung gilt fuer den Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn sich danach etwas aendert...
Andererseits gleichst Du ja Schulden aus, die hast du auch (hoffentlich) bei der PKH angegeben. Da die Erstentscheidung innerhalb von ein paar Tagen faellt, wuerde ich es rauszoegern...

Danke dir Ralf.
Ja die Schulden sind ja erkennbar, durch die Kontoauszüge.
Also warte ich noch.
Muss eh noch mit meiner Anwältin Rücksprache halten.
Und dann kann ich ja meinen Versicherungsvertreter fragen.

Kann man denn einen Kreditformular nachreichen?
Beispielsweise, wenn mein Bruder o.ä. mir Geld leihen würde?
Wäre ja eine Art Kredit (zinslos halt).

:winke:
 
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