Handwerkergesetzesgrundlage zum Rechnung kürzen

Elke67

Familienmitglied
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Wir haben bei einer kleinen Firma ein Bett in Auftrag gegeben 10 Monate drauf gewartet, falsche Farbe, falsche Ausführung, falscher Preis. Da es sich um Freunde handelt möchte ich nicht vor Gericht und zu Anwälten, hab aber auch keine Lust jetzt einfach so den dreifachen Preis zu bezahlen.

Da mir zwischendrin mal was von Paragraphen und Gesetzen erzählt worden ist, in dem drin steht, daß er 8 Monate Lieferverzug haben kann würde ich jetzt gerne mal wissen, welches Gesetzt das ist, wo ich das selber mal nachlesen kann. Und wo vielleicht auch drin steht, was mir zusteht, wenn die Ausführung falsch ist.

Hab schon ganz viel gegoogelt, und einiges an Anwälten gefunden, die einem Infos geben, bezahlen muß man die aber wohl mittlerweile auch, aber was anderes finde ich leider nicht.

Weiß jemand mehr als ich?

Viele Grüße
Elke
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Handwerkergesetzesgrundlage zum Rechnung kürzen

............also grundsätzlich finde ich nicht, dass es um die lieferzeit geht - farbe: falsch, ausführung falsch, preis: zu hoch - da würde ich als laie sagen, die sachlage ist klar, schwieriger ist das zwischenmenschliche problem, aber wenn eure freunde anständig sind, müßten sie das selbst wissen.
 

Elke67

Familienmitglied
AW: Handwerkergesetzesgrundlage zum Rechnung kürzen

Hallo,
das ist ein ganz doofes zwischenmenschliches Problem. Deswegen wäre es mir am liebsten, wenn ich sagen könnte, Lieferverzug x % Abzug, falsche Farbe x % Abzug, falsche Ausführung x % Abzug, sodaß wir uns dann in der Mitte treffen könnten und keiner den Großzügen spielen muß.

Ich find sowas niergends.

Wie war das noch : Bei Geld hört die Freundschaft auf. Merk ich grade. Bin ziemlich traurig über die Sache.


Gruß
Elke
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
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mal ne dumme Frage: warum hast Du das Bett überhaupt angenommen?
 

Elke67

Familienmitglied
AW: Handwerkergesetzesgrundlage zum Rechnung kürzen

mal ne dumme Frage: warum hast Du das Bett überhaupt angenommen?

Hallo Silly,

weil der Preis sehr fair war und es Freunde sind. Unsere Schränke sind von Ikea in mittelbraun mit leichtem rotstich. Die Betten von Ikea sind uns aber zu schmal mit 1.80. Das Bett ist jetzt schwarzbraun. Wenn ich ein Bett woanders gekauft hätte, wäre die Farbe auch anders. Und ob die Rückenlehne gebogen oder gerade ist, konnte ich in dem Gewusel von Brettern nicht erkennen.

Bis zur Rechnung haben wir das auch stillschweigend akzeptiert. Die Rechnung war dann jedoch 3 mal so hoch wie abgesprochen. Und jetzt heißt es plötzlich. Für das Bett alleine wäre der Preis gewesen und nicht für die Schubladen die dadrunter sind. Würd ich ja noch akzeptieren, aber nicht wenn für EINE Schublade das gleiche wie für ein Bett berechnet wird.

Gruß
Elke
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
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hattest Du für die Schubladen keinen Kostenvoranschlag? :???:
 

kleiner hase

Familienmitglied
AW: Handwerkergesetzesgrundlage zum Rechnung kürzen

hallo elke,

entscheidend für deine fragen dürfte sein, was ihr vereinbart hattet? und hast du was schriftlich?

LG
 

Elke67

Familienmitglied
AW: Handwerkergesetzesgrundlage zum Rechnung kürzen

silly hat gesagt.:
hattest Du für die Schubladen keinen Kostenvoranschlag?

Nein. Bei mir kam es so an, daß der Preis inkl. der Schubladen war. Ich hatte ein Bett auf 4 Füßen gewollt, damit ich da so Plastikkisten drunterstellen kann. Und er meinte : "das ist doch doof, da bauen wir Schubladen hin und gut." Und dann kam auch kein neuer Preis mehr oder ähnliches. Ich könnte mich ja auf mehr einlassen, nur nicht das eine Schublade genauso viel kostet wie ein Bett.


hallo elke,

entscheidend für deine fragen dürfte sein, was ihr vereinbart hattet? und hast du was schriftlich?

LG

Nein, wir haben natürlich nichts schriftlich, weil es ja gute Freunde sind.

Alles ist irgendwo schriftlich fixiert, nur nicht wieviel ich bei Mängeln einbehalten darf. Und irgendwie zieht sich das jetzt wie Gummi. Erst meldet er sich nicht auf unseren Anruf, dann telefoniert man kurz mit einer hundsmiserablen Handyleitung, aber ein Treffen oder ein Telefonat wird nicht ausgemacht.

Wir haben den Auftrag im Februar oder März letzten Jahres gegeben. Das ist jetzt wenns Februar war EIN JAHR her. Was bin ich es leid, seit einem Jahr über ein Bett zu plaudern.

Liebe Grüße
Elke
 
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