Mitarbeitern die Versteuerung zu übertragen, ist das rechtens?

MamivonPrinzTom

Familienmitglied
Wer kennt sich aus?

Ist es rechtens, seinen Mitarbeiten in den Vertrag zu schreiben, dass sie verantwortlich sind für die Versteuerung ihres Lohnes? :piebts:
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
AW: Mitarbeitern die Versteuerung zu übertragen, ist das rechtens?

was steht sonst in dem Vertrag?

Freiberufler?
Angestellter?

????

LG Silly
 

MamivonPrinzTom

Familienmitglied
AW: Mitarbeitern die Versteuerung zu übertragen, ist das rechtens?

Wir wären ja die Arbeitgeber, daher eben die Frage, ob wir unsere Mitarbeiter lt. Gesetz überhaupt so beschäftigen dürfen.

Ich weiß, ich als Nachhilfelehrerin bei einem Institut hatte mal so einen Vertrag, daher wird es in der Praxis wohl öfter gemacht, aber ist das erlaubt?
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
AW: Mitarbeitern die Versteuerung zu übertragen, ist das rechtens?

als Angestellte, kann ich mir das nicht vortstellen :rolleyes:
als Freiberufler mit Vertrag ist das durchaus möglich, wobei man da auf sowas wie Scheinselbstständigkeit achten muß.

Ich schätze Su weiß da sicherlich was dazu.
LG Silly
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Mitarbeitern die Versteuerung zu übertragen, ist das rechtens?

Also wenn eure Mitarbeiter nur als Honorarkräfte beschäftigt sind, dann könnt ihr das machen, bei einer "normalen" Festeinstellung oder auch bei 400€Job geht das glaube ich nicht.

Liebe Grüße

Rosi,
die bei der VHS und bei Musikschulen auch immer selbst sich um die Versteuerung kümmern musste.
 

MamivonPrinzTom

Familienmitglied
AW: Mitarbeitern die Versteuerung zu übertragen, ist das rechtens?

Was genau sind Honorarkräfte?

Also ich schildere jetzt mal die Situation:

Wir hätten da fünf Mitarbeiter, die Spielgruppen/PEKIP UND die Vorkindergartengruppe leiten.

Und jetzt habe ich einen Kontakt zu einer Mitarbeiterin, die NUR PEKIP Kurse machen würde, und damit sich quasi nur 10 Wochen an uns bindet, bzw. auch nicht jeden Tag so einen Kurs machen würdet.

Die anderen Mitarbeiter sollen auf 400 Euro Basis beschäftigt sein.
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Mitarbeitern die Versteuerung zu übertragen, ist das rechtens?

Was genau sind Honorarkräfte?

Siehe unten!

Und jetzt habe ich einen Kontakt zu einer Mitarbeiterin, die NUR PEKIP Kurse machen würde, und damit sich quasi nur 10 Wochen an uns bindet, bzw. auch nicht jeden Tag so einen Kurs machen würdet.

Ja, und genau das ist eine Honorarkraft, die bei euch eben nur bestimmte Kurse gibt/hält und die ansonsten nix mit euch zu tun hat.
Ist sie denn als selbständige angemeldet?

Die anderen Mitarbeiter sollen auf 400 Euro Basis beschäftigt sein.

Die müsst ihr dann ja auch anmelden und für die auch entsprechend bezahlen.



Liebe Grüße

Rosi
 

Su

Das Luder
AW: Mitarbeitern die Versteuerung zu übertragen, ist das rechtens?

Ui, Ui, Ui,

1. Rat bei den Vorkenntnissen unbedingt Hilfe für die Steuer, Lohn und Buchhaltung holen.

Zum Thema, es gibt folgende Möglichkeiten:

1. 400,00 Euro Kraft, IHR müsst für diese Kraft pauschale Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen, das sind insgesamt 30 % und das könnt Ihr in keinem Fall auf die Mitarbeiter übertragen!

2. Ihr habt selbständige, die Euch für das halten der Kurse Rechnungen schreiben, die sind natürlich für die Versteuerung selbst verantwortlich, hier spricht man aber nicht von Lohnsteuer, bitte auch wenn ein Vertrag gemacht werden soll,nich so bennenen! Da muß man eigentlich gar keinen Vertrag machen, sondern nur darauf achten das man ordentliche Rechnungen bekommt, die den Anforderungen entsprechen.

3. Ihr habt fest angestellte, da seid Ihr als Arbeitgeber für die Abführung der Lohnsteuer und Sozialabgaben verantwortlich, kann man auch nicht übertragen!

Kurz und gut Lohnsteuer kann man nicht übertragen. Lohnsteuer fällt nur bei Angestellten an. Die anderen zahlen Einkommensteuer.

*klugscheißoff*
Su
 
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