Was steht ihr zu????

Sämmy

Gehört zum Inventar
Hilfeeeeeeeeeeee

Könnt ihr mir vielleicht Ratschläge geben?

Mein Bruder hat eine Freundin die seit 13 Monate Arbeitslos ist, sie bekommt bis diesen Monat Arbeitslosengeld, nun wurde ihr gesagt das sie ab 01.02. nichts mehr bekommt da sie bei meinem Bruder wohnt und er für sie aufkommen muß. Nun ist sie auch noch in der 6.Woche Schwanger!

Warum steht ihr nichts mehr zu?
Oder was kann sie denn beantragen damit sie überhauot was bekommt?

Ich meine irgentwas muß es doch geben was sie auch zum Haushalt ( Geld) dazu steuern muß, warum muß mein Bruder nun für sie aufkommen? Er verdient ja auch nicht gerade viel.

Ich hab da total den Überblick verloren mit den ganzen Alg1, Alg2, und Harz4:cool:
 

teriessa

Gehört zum Inventar
AW: Was steht ihr zu????

HI Sämmy,

es ist Einkommensabhängig wieviel dein Bruder verdient.
Kommt er über eine bestimmte grenze, dann muss er für sie aufkommen und seine Freundin hat keinen Anspruch, weil nicht Hilfsbedürftig.
Sie leben nämlich in einer Eheähnlichen Gemeinschaft. Wielange leben sie denn schon zusammen? Zumindest ist das hier in Ö so.

lg
sabine
 

Sämmy

Gehört zum Inventar
AW: Was steht ihr zu????

Hallo Sabine,

sie ist seit 2 Jahren hier bei meinem Bruder.

Vorher wohnte sie in Hamburg und sie ist dann hier her gezogen weil ihr Arbeitgeber sie wegen Geschäftsaufgabe kündigen mußte ist sie zu meinem Bruder gezogen und hat eine befristete Stelle gefunden die ihr dann auch nicht verlängert werden konnte wegen mangelnder Aufträge.

Und nun ist sie auf Arbeitssuche.
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Was steht ihr zu????

Hilfeeeeeeeeeeee

Könnt ihr mir vielleicht Ratschläge geben?

Mein Bruder hat eine Freundin die seit 13 Monate Arbeitslos ist, sie bekommt bis diesen Monat Arbeitslosengeld, nun wurde ihr gesagt das sie ab 01.02. nichts mehr bekommt da sie bei meinem Bruder wohnt und er für sie aufkommen muß. Nun ist sie auch noch in der 6.Woche Schwanger!


Ich hab da total den Überblick verloren mit den ganzen Alg1, Alg2, und Harz4:cool:

also grundsätzlich gesehen ist das schon so - dein bruder muss damit rechnen, für den lebensunterhalt seiner freundin mitaufzukommen, sofern sie in einer gemeinsamen whg wohnen. es gab schon leute, die sich deshalb zum schein getrennt haben.
auf jeden fall spielt aber die einkommenshöhe eine rolle, die wird berücksichtigt und entsprechend gibts dann einen zuschuss vom amt.
 

Sämmy

Gehört zum Inventar
AW: Was steht ihr zu????

also grundsätzlich gesehen ist das schon so - dein bruder muss damit rechnen, für den lebensunterhalt seiner freundin mitaufzukommen, sofern sie in einer gemeinsamen whg wohnen. es gab schon leute, die sich deshalb zum schein getrennt haben.
auf jeden fall spielt aber die einkommenshöhe eine rolle, die wird berücksichtigt und entsprechend gibts dann einen zuschuss vom amt.

Ok. dann wissen wir schon mal das die vom Amt ihr nicht´s Unwahres erzählt haben und sie es so hin nehmen müssen!

Dankeschön :winke:
 

Davids_Mama

Gute Fee
AW: Was steht ihr zu????

Wenn das Arbeitslosengeld abgelaufen ist muss sie bei der ARGE einen Antrag stellen. Die Schwangerschaft sollte sie mit angeben, da schon ab da die mehr Person mitgerechnet wird.

LG Kathrin
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Was steht ihr zu????

Wenn nichts mehr von der Arge kommt vielleict mal Wohngeld beantragen.
Vielleicht haben sie ja Glück und bekommen was.
Ich drücke die Daumen!!!



LG
 

Sämmy

Gehört zum Inventar
AW: Was steht ihr zu????

Danke ihr lieben,

werde die Infos an meinen Bruder weiter geben und mal schauen was dabei rum kommt!

LG SILKE
 
Oben